Frage an Bettina Hornhues bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Bettina Hornhues
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Frage an Bettina Hornhues von Dennis K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie steht Bettina Hornhues zur Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages und der Bremischen Bürgerschaft auf 5 Jahre?

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Sehr geehrter Herr Klingenberg,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. September 2017, auf welche Ich Ihnen hiermit antworte: Ich spreche mich für eine Fortführung der vierjährigen Legislaturperiode der Bundestagswahl sowie der Bremischen Bürgerschaft und gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre aus.
Das Wahlrecht ist nicht nur ein politisches Grundrecht, sondern vielmehr eine der tragenden Säulen der Demokratie, welche sicherstellt, dass die Volkssouveränität gewahrt bleibt. Die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre bedeutet jedoch für die Bürger eine Beschneidung der politischen Partizipation. Innerhalb von 20 Jahren würde bei einer Legislaturperiode von fünf Jahren eine Wahl wegfallen.
Gerade bei der Frage der Verlängerung der Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft hat dies signifikante Folgen für die politische Teilhabe der Bürger Bremens. Schließlich haben die Bürger in Bremen innerhalb einer Legislaturperiode nur einmalig die Möglichkeit zu wählen und somit Einfluss auf die Politik ihres Bundeslandes zu nehmen. Für das Land Bremen, die Städte Bremen und Bremerhaven und auf Beiratsebene.
Eine Gemeindewahl oder Bürgermeisterwahl wie in anderen Bundesländern, in denen die Bürger auch innerhalb einer laufenden Legislaturperiode ihren politischen Willen äußern können, gibt es in Bremen nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zusenden. Sofern Sie weitere Informationen meinerseits erwünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hornhues MdB

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