Als Betroffene fragen meine Tochter und ich Sie: Was tun Sie gegen den immer mehr um sich greifenden Kindesmissbrauch durch induzierte Entfremdung durch ein Elternteil (EKE)?

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Bettina Müller
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Frage von Oswin H. •

Als Betroffene fragen meine Tochter und ich Sie: Was tun Sie gegen den immer mehr um sich greifenden Kindesmissbrauch durch induzierte Entfremdung durch ein Elternteil (EKE)?

Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) stellt ein seelisches Verbrechen an Kindern dar, ebenso wie körperliche Misshandlung: Ein geschürter Loyalitätskonflikt zwingt Trennungskinder in die Entfremdung von einem Elternteil. Sie erhalten vom Staat weder Verständnis noch Hilfe. Ihr Trauma wird toleriert bzw. gar nicht nicht wahrgenommen. Die Sozialdienste greifen oft auch deshalb nicht ein, weil das entfremdende Elternteil den Kindeswillen manipuliert. Für die Gerichte ist dieser Wille i.d.R. aber entscheidend. Wie er entstand und wie selbstzerstörerisch eine solche Manipulation sein kann, wird kaum gesehen.
Nirgends verlieren mehr Trennungskinder den Kontakt zu einem Elternteil als in der BRD, trotz der Ermahnungen des EGMR. Die EU-Schutzpflicht vor EKE wird in Deutschland nicht umgesetzt. Betroffenenverbände weisen hier immer wieder auf den missbräuchlichen Umgang mit dem juristisch undefinierten Begriff des Kindeswohls hin.
Was tun Sie als MdB gegen diese furchtbaren Missstände?

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Den Begriff des Kindesmissbrauchs möchte ich im Kontext gerichtlicher Verfahren zum Sorgerecht von Kindern entschieden zurückweisen. Nichtsdestotrotz stellen uns die gegenwärtigen Regelungen zur Betreuung von Scheidungskindern nicht zufrieden. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern zu ermöglichen und die dafür notwendigen Bedingungen zu schaffen.

Außerdem wollen wir gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs- sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei vor allem das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.

Für uns hat das Wohl der Kinder allerhöchste Priorität. Daher werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz stärken und uns auf allen Ebenen für eine besondere Berücksichtigung des Kindeswohls starkmachen.

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