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Wie schätzen Sie die Relevanz eines Gutachtens ein, in welchem die Daten der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht berücksichtigt wurden?

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Frage von Anja G. •

Wie schätzen Sie die Relevanz eines Gutachtens ein, in welchem die Daten der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht berücksichtigt wurden?

Sehr geehrter Lüttmann, das Land Brandenburg hat im Jahr 2020 ein Gutachten zur Bedarfsermittlung der Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 2 BGB erstellen lassen (Projekt-Nr.: P 4-20-055). Nach Auffassung des Gutachters hat die Datenlage keinen konkreten Aufschluss für die Notwendigkeit einer Kündigungssperrfristverordnung auf Landesseite liefern können. Das Gutachten stützt sich u.a. auf die summarische Anzahl der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen in bestehenden Mehrfamilienwohnhäusern 2014 bis 2019. In der gutachterlichen Stellungnahme sind die entsprechenden Daten zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht aufgeführt bzw. berücksichtigt. Siehe Seite 7 ff. Bei Bedarf könnten Sie die Daten zu den Abgeschlossenheitsbescheinigungen der LHP unter der DS21/SVV/0605 einsehen. Über Ihre Rückmeldung zur Relevanz eines unvollständigen Gutachtens freue ich mich sehr.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.

die von Ihnen geschilderten Sorgenerleben wir zunehmend im sog. "Speckgürtel", insbesondere im Zusammenhang mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und darauffolgenden Eigenbedarfskündigungen. 

Im Land Brandenburg gilt derzeit die dreijährige Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB. Diese Frist reicht in angespannten Wohnungsmärkten oft nicht aus, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen.

Grundsätzlich ist das Mietrecht Bundesrecht. Die Länder können die dreijährige Frist verlängern, sofern ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde. 

Für 36 Kommunen in Brandenburg wurde ein solcher angespannter Wohnungsmarkt festgestellt. Gleichwohl bedarf eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist einer sorgfältigen rechtlichen und tatsächlichen Prüfung. Eine solche Verlängerung stellt einen Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht dar und muss daher verhältnismäßig und auf belastbare Daten gestützt sein. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe, Mieterinnen und Mieter zu schützen, sondern auch das Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der angespannte Wohnungsmarkt definiert werden muss. Darüber hinaus ist zu klären, wie viele Umwandlungen es tatsächlich gibt und wie viele Eigenbedarfskündigungen daraus folgen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen erforderlich sowie angemessen sind und welche Geltungsdauer rechtlich tragfähig ist. 

Insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg liegen entsprechende Daten zur Umwandlungstätigkeit bislang nicht flächendeckend vor. Ein Austausch mit betroffenen Kommunen, beginnend mit der Landeshauptstadt Potsdam, wurde bereits eingeleitet. Eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist auf bis zu zehn Jahre wird derzeit geprüft. 

Mit freundlichem Gruß

Björn Lüttmann

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