Frage an Bodo Löttgen bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Bodo Löttgen
CDU
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Bodo Löttgen von Hans-Jürgen W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Löttgen,
mein Anliegen geht in die Richtung Tierschutz.
Seit Jahrzehnten schon wird das Thema Kastenstände von der Politik bearbeitet.
Nach meine letzten Erkenntnissen, hat sich zum Vorteil der Tiere noch nichts geändert.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Welke

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CDU

Sehr geehrter Herr Welke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Einstellung zur Kastenstandhaltung bei Sauen, die ich gerne beantworte.

Wir alle kennen Bilder von Sauen in engen Kastenständen, die es den Tieren nicht mal ermöglichen ihre Gliedmaßen auszustrecken. Daran muss sich etwas ändern. Hier war die Politik gefordert und auch in der Pflicht Veränderungen herbeizuführen.
Neben der völlig berechtigten großen Relevanz des Tierwohls, gilt es auch die Situation der Schweinebauern zu berücksichtigen, ihnen die nötige Rechts- und Planungssicherheit für erforderliche bauliche Änderungen zu geben und sie insbesondere finanziell nicht zu überfordern.
Deshalb bin ich sehr froh, dass der Bundesrat am 3. Juli 2020 einem Kompromissvorschlag unter der Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt hat. Die Verordnung bedeutet eine erhebliche Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung und sieht ein neues, offenes System der Sauenhaltung vor.

Ein wesentlicher Punkt der Verordnung ist der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum. So müssen die Sauen künftig bereits ab dem Absetzen in der Gruppe gehalten werden. Hier ist den Tieren im Stall 5 Quadratmeter uneingeschränkt nutzbare Mindestfläche pro Sau bereitzustellen, davon 1,3 Quadratmeter als Liegefläche. Dazu sind den Sauen in ausreichendem Umfang Rückzugsmöglichkeiten anzubieten. Fress-Liegebuchten werden hierfür nicht anerkannt.
Die Sauen dürfen nur noch während der Besamung selbst fixiert werden und müssen unverzüglich nach dem Belegen wieder in die Gruppenhaltung. Im Abferkelbereich dürfen die Sauen nur noch höchstens fünf Tage zum Zeitpunkt um die Geburt in einem Kastenstand gehalten werden.

Zugegebenermaßen gibt es eine Übergangsfrist die durch den Einsatz Nordrhein-Westfalens jedoch 17 Jahren auf 8 und in Härtefällen auf 10 Jahre reduziert wurde. Die Frist sieht vor, dass die Sauenhalter:

* nach drei Jahren der zuständigen Behörde ein Umbaukonzept vorlegen,
* nach weiteren zwei Jahren einen Bauantrag gestellt haben, soweit dies erforderlich ist und
* nach weiteren drei Jahren die Umstellung vollzogen haben.
Weitere zwei Jahre sind für Härtefälle vorgesehen. Landwirte, die den Betrieb einstellen, dürfen noch fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung weiter wirtschaften.
Ungeachtet dessen, habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Land Nordrhein-Westfalen, mit dem Corona-Konjunkturprogramm das Tierwohl zusätzlich stärkt. Mit insgesamt fünf Millionen Euro werden unter anderem Investitionen in tierwohlgerechte Ställe unterstützt sowie Beratung und Forschung gefördert. Für Sauenhalter werden durch das Programm Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung unterstützt: Das Land beteiligt sich mit bis zu 2.000 Euro an den zuwendungsfähigen Nettoausgaben pro durchgeführter Beratung. Förderfähig sind Beratungskonzepte zur Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum auf Gruppenhaltung, zur Neugestaltung der Abferkelbuchten, zur Erhöhung des Platzangebotes oder zur Ermöglichung von Außenklimareizen.

Mittelfristig halte ich jedoch einen grundsätzlichen Wandel in der Schweinehaltung für notwendig. Deshalb begrüße ich sehr, dass Nordrhein-Westfalen zurzeit gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer NRW den „Stall der Zukunft“ baut, um Haltungsbedingungen mit mehr Tierwohl und Umweltschutz genauer zu untersuchen.
So sollen bis 2022 Stallneubauten entstehen, die innovative Haltungsverfahren erproben und aufzeigen. Ziel ist es, den Landwirten neue und bereits erprobte Praktiken anzubieten, die Tierschutz und Umweltschutz miteinander verbinden. Im Mittelpunkt des „Stalls der Zukunft“ stehen die Verbesserung des Stallklimas, mehr Platz und mehr Beschäftigung sowie getrennte Funktions- und Klimabereiche.

Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Einstellung zum Thema darlegen.

Freundliche Grüße nach Waldbröl
Ihr Bodo Löttgen

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