Frage an Britta Altenkamp bezüglich Gesundheit

Portrait von Britta Altenkamp
Britta Altenkamp
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Britta Altenkamp zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von anne m. •

Frage an Britta Altenkamp von anne m. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Altenkamp,

ich bitte Sie höflich ihre Wähler aus Essen III über den momentanen Stand der geplanten Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Form eines absoluten Rauchverbots zu informieren.

Insbesondere im Süd- und Westviertel gibt es in der Gastronomie momentan zahlreiche Raucherclubs, die sich hoher Beliebheit erfreuen. Sebstverständlich können Ihre Wähler nachvollziehen, dass Kinder generell und Personen in öffentlichen Gebäuden vor Rauch geschützt werden müssen, aber dennoch bin ich und sind viele Ihrer Wähler mit denen ich mich unterhalten habe, entsetzt über ein generelles Rauchverbot. Erwachsene Menschen sind mündige Bürger, denen größtenteils freie Entscheidungen zugestanden werden sollten. Das gilt für Wirte, die Raucherclubs führen, genau wie für Ihre Kunden. Auf Basis der existierenden Nichtraucherschutz-Gesetze sind viele Möglichkeiten für Nichtraucher geschaffen worden. Teilweise in Form von ausgewiesenen Raucherclubs, in denen der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet ist, oder durch teure Investionen in abgetrennte Raucherbereiche. Zahlreiche Wirte haben sich dem Rauchverbot angeschlossen. Arbeitnehmer der Gastronomie sind somit keinesfalls mehr gezwungen beruflich unter dem Rauch zu leiden. Niemand muss sich in einem Raucherclub bewerben und auch das Jobcenter kann eine derartige Bewerbung nicht erzwingen!

Warum strebt die Koalition also eine Verschärfung der Gesetze an? Um auch den letzten Menschen und seine Gesundheit zu bevormunden? Was kommt als nächstes? Ein generelles Verbot von Sonnenbänken für Erwachsene?
Was sind Ihre Erwartungen hinsichtlich des Kneipensterbens?

Ich befürchte, dass viele Menschen sich zukünftig mit ihren Freunden und gekauftem Alkohol in ihre Wohnungen zurückziehen werden. Der Lärm aus den Kneipen verlagert sich dann direkt in Wohnhäuser. Ich bin schon gespannt ob die Anrufe bei der Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung signifikant ansteigen werden. Was denken Sie?

Mit freundlichem Gruß
anne mann

Portrait von Britta Altenkamp
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mann,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben nach dem Stand der Beratungen gefragt: Am 4. Juli wurde der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Nun läuft das parlamentarische Beratungsverfahren über den Entwurf der Landesregierung. Letzte Woche hat hierzu eine Anhörung stattgefunden, deren Ergebnisse nun in den Fraktionen ausgewertet und beraten werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes mitsamt seinen Änderungen ist Ende November zu rechnen.

Die SPD-Fraktion strebt entgegen Ihrer Thesen weder eine Verschärfung des aktuellen Gesetzes noch eine Bevormundung von Rauchern an, sondern will für einen konsequenten und rechtssicheren Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen Sorge tragen. Konsequent heißt dabei, dass Nichtraucher und vor allem auch Kinder und Jugendliche vor dem Passivrauchen weitestgehend geschützt werden. Rechtssicher bedeutet, dass das novellierte Nichtraucherschutzgesetz den bisherigen Entscheidungen der obersten Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts gerecht und künftigen Entscheidungen dieser, soweit man das prognostizieren kann, standhalten wird.

Ihre Befürchtung mit Blick auf das Kneipensterben wird zwar durch Schätzungen unterlegt, gleichzeitig zeigen aber Praxisbeispiele in Deutschland und im europäischen Ausland, dass Nichtraucherschutz eine untergeordnete Rolle beim Kneipensterben spielt.

Ob sich tatsächlich viele Menschen bzw. Kneipenbesucher nach der Verabschiedung eines konsequenten Nichtraucherschutzgesetzes in den Privatraum zurückziehen, bleibt abzuwarten. Erfahrungen zeigen, dass nach leichten Einbrüchen bei den Besucherzahlen von Kneipen, sich die Zahlen nach kurzer Zeit wieder normalisieren. Weder in Bayern noch im Saarland sind Steigerungen bei Ruhestörungsdelikten im Privatbereich feststellbar. Denn eines ist bei Raucher und Nichtraucher unstrittig: der Kneipenbesuch dient vor allem der Geselligkeit, die nicht primär an Tabakkonsum geknüpft ist.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Altenkamp