Frage an Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe
Cansel Kiziltepe
SPD
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Frage von Harald E. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Harald E.

Sehr geehrte Frau Kiziltepe,

mir will nicht einleuchten, warum die Politik immer mehr am Willen der Bürger vorbeiregiert. Wie ich heute bei abgeordnetenwatch nachlesen konnte, wollten Sie Ihr geplantes Abtstimmungsverhalten zu dem anstehen Gesetzentwurf bezüglich Fracking nicht öffentlich bekunden. Daher möchte ich Sie hier nun öffentlich fragen: Können Sie persönlich ausschließen, dass gesundheitsgefährdende Stoffe die durch das Fracking in tiefe Gesteinsschichten gepresst werden, irgendwann in einen für den Menschen gefährdenden Kreislauf (Wasser, Luft, Boden) gelangen? Möchte man nach der Atomkraft nun ein weiteres Fass ohne Boden aufmachen, bei dem die Folgeschäden nicht abzusehen sind?

Vielen Dank für eine Antwort
Mit den besten Grüßen

Harald Eich

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr Eich,

Nach aktueller Rechtslage ist sowohl konventionelles als auch unkonventionelles Fracking erlaubt, Umweltverträglichkeitsprüfungen sind bestenfalls lückenhaft, auch in Natur- und Wasserschutzgebieten ist Fracking aktuell nicht grundsätzlich verboten. Werden Genehmigungsanträge gestellt, so würde bei weiteren Bestehen dieser Rechtslage die Gefahr bestehen, dass Gerichte diesen stattgeben müssten. Darum ist es wichtig, dieses Thema nun gesetzlich zu regeln.

Der Gesetzentwurf der Umweltministerin basiert auf folgenden Punkten:

1. Es wird zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking unterschieden. Konventionelles Fracking wird bereits seit Jahrzehnten in Deutschland bei der Erdgasförderung betrieben. Unkonventionelles Fracking ist hingegen neu, findet näher an der Erdoberfläche und damit am Grundwasser statt. Um das Grundwasser zu schützen sieht das Gesetz vor, dass Fracking oberhalb von 3.000 m Tiefe verboten ist. Damit wird der überwiegende Teil, wenn nicht sogar das gesamte mögliche unkonventionelle Fracking verboten.

2. In Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in Gebieten, die der Wasserversorgung dienen und in Gebieten des Steinkohlebergbaus ist Fracking verboten.

3. Unkonventionelles Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken ist zunächst verboten. Erlaubt werden können lediglich wissenschaftliche Bohrungen, die der Erforschung dieser Technologie dienen.

4. Ab 2018 kann in Einzelfällen unkonventionelles Fracking beantragt werden. Ob diese Beantragung dann genehmigt wird, liegt in der Hand der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Bundesländer.

5. Auch das konventionelle Fracking, das in Deutschland seit Jahrzehnten betrieben wird, soll durch das Gesetzespaket neu und besser geregelt werden. Frack-Flüssigkeit muss demnach schärfere Auflagen erfüllen.

6. Für jegliches Fracking gilt nun: Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen werden, die Bohrungen müssen transparent gestaltet werden und bei Bergschäden gilt Beweislastumkehr, d.h. nicht mehr der Bürger muss dem Unternehmen dessen Schuld nachweisen, sondern das Unternehmen, muss seine Unschuld beweisen.

Am Freitag wird der Deutsche Bundestag über die zwei Gesetzentwürfe entscheiden. Bis dahin wird aber noch zu einigen Punkten eine Einigung zwischen CDU/CSU und SPD gesucht. Die SPD will z.B., dass nicht eine Expertenkommission, sondern der Bundestag über die Beantragung von unkonventionellem Fracking entscheiden darf. Außerdem ist aktuell die Zahl der forschungstechnischen Probebohrungen im Gesetz nicht begrenzt. Wie die Mehrzahl der zu diesem Thema eingeladenen Sachverständigen, spricht sich die SPD für 2 Bohrungen bundesweit pro Jahr aus. Da eine Einigung zu diesen Punkten noch aussteht, ist noch nicht klar, wie der Text aussehen wird, über den dann abgestimmt werden muss.

Ich finde, dass es mit dem Gesetzentwurf gelungen ist, sehr restriktive Regelungen beim Thema Fracking mit der CDU/CSU auszuhandeln. In weiten Teilen glaube ich, dass den Befürchtungen der Fracking-Gegner entsprochen wurde.
Dennoch ist meine große Befürchtung, dass hier eine Richtung eingeschlagen wird, die letztlich doch zum kommerziellen Fracking führt. Ich kann nicht ausschließen, dass durch diese Entscheidung, Fracking in den kommenden Jahrzehnten doch an Bedeutung gewinnt und die wissenschaftliche Erforschung irgendwann so weit sein wird, auch unkonventionelles Fracking zu betreiben.
An der Abstimmung am Freitag werde ich aufgrund meines Mutterschutzes nicht teilnehmen; ich würde aber mit Nein stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Cansel Kiziltepe