Frage an Carl-Christian Dressel bezüglich Verbraucherschutz

Carl-Christian Dressel
SPD
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Frage von Dietrich D. •

Frage an Carl-Christian Dressel von Dietrich D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

obwohl die Bundesnetzagentur seit Jahren "kalte Anrufe" verhindern soll, nimmt gerade in der letzten Zeit diese Unsitte wieder zu. Teilweise am Wochenende, in frühen Morgenstunden oder Spätabends werden in der gesamten Bundesrepublik Menschen mit solchen Anrufen belästigt. Warum ist es der Politik in Deutschland nicht möglich, solche kriminellen Machenschaften zu unterbinden und die vordergründig ersichtliche Abzocke mit 0900-Nummern zu verhindern? Warum kann die Bundesnetzagentur nicht mit weiterreichenden Befugnissen ausgestattet werden, die eine finanzielle Ausbeutung von unbescholtenen Bürgern verhindert?

Ich würde mich über eine Antwort hierzu freuen.

Mit freundlichem Gruß
Holger danzer

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Danzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 ein Gesetz verabschiedet, das strengere Bestimmungen für Callcenter vorsieht und so gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgeht. Mit diesem Gesetz soll gegen die von Ihnen angesprochenen "kalten Anrufe" vorgegangen werden.

Dieses Gesetz sieht folgende Änderungen vor:

- Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

- Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. So lassen sich unerwünschte Werbeanrufe zurück verfolgen. In dieser Hinsicht wurde das Telekommunikationsrecht geändert. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro

- Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Nun können auch Verträge über Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen widerrufen werden. Der Verbraucher muss den Vertrag fristgerecht widerrufen, wobei die Frist abhängig vom Einzelfall zwei Wochen oder einen Monat beträgt und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

- Der Schutz für untergeschobene Verträge, einschließlich der sogenannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert. Wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann der Vertrag, der am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde, zukünftig widerrufen werden. Dies bringt einen großen Fortschritt beim Schutz der Verbraucher mit sich. Außerdem gibt es zukünftig auch bei untergeschobenen Verträgen Rechte: Der alte Vertrag muss schriftlich gekündigt sein, d.h. dass Rechtsicherheit für die Bürger und den bisherigen Vertragsanbieter geschaffen wurden. Die neuen Anbieter können sich also nicht mehr in ein bestehendes Vertragsverhältnis hineinmogeln, was vor allem bei Telefon-, Internet- und Stromverträgen der Fall war.

Nach dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland müssen Gesetze, die im Bundestag beschlossen wurden, dem Bundesrat zugeleitet werden. Der Bundesrat hat im August das Gesetz verabschiedet, so dass das oben beschriebene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen am 4. August in Kraft getreten ist.

Ich bin mir sicher, dass wir durch dieses Gesetz einen besseren Schutz für Sie und alle anderen Bürgerinnen und Bürger schaffen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB