Frage an Carsten Heeder von Karsten W. bezüglich Verkehr
Welchen Beitrag werden Sie in der Fraktion und im Landesparlament leisten, um in Hamburg die Umsetzung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu verbessern?
Die Regierungen haben versprochen, bis 2030 allen Menschen ein Leben in Würde ermöglichen und dazu den Frieden und die Freiheit in einer intakten Umwelt zu fördern. Die 17 Ziele (SDG) als konkrete Handlungsschritte der 2030-Agenda gelten weltweit. Eingebettet darin ist Klimaschutz ist ein gutes Beispiel, dass globale Ziele nur systematisch und mit Beteiligung aller erreichbar sind.
Der Senat hat dazu im Juli 2017 (Drucksache 21/9700) eine Bestandausnahme aller Ressorts vorgelegt, aber die Aktion offen gelassen. Staatliches Handeln ist dringend, braucht aber auch das Mitwirken aller, da es um soziale, wirtschaftliche und ökologische Veränderung geht.
Die Hamburger Zivilgesellschaft und viele Unternehmen haben diesen Weltzukunftsvertrag als nutzbares Leitbild erkannt, um ihre Beiträge zur gesellschaftlichen Transformation einzuordnen, die wir jetzt in unseren 20er Jahren leisten müssen. Dazu sind vielfältige Bündnisse entstanden. Im "Hamburger Ratschlag zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" haben sich Vereine und Verbände die Mühe gemacht, gemeinsam Forderungen an die Hamburger Politik zu erarbeiten. Das ist für die hier bedeutsamen Handlungsfelder unter www.2030hamburg.de dokumentiert.
Politik wirkt immer über die Landesgrenzen und Legislaturperioden hinaus. Der Streit darüber lohnt sich auch im Detail. Ich bitte Sie, diese Zukunftsthemen heute auf der Agenda zu halten und bei Entscheidungen nachvollziehbar zu bedenken. Viele Menschen fordern wie ich Nachhaltigkeit der Politik ein und geben bei den Bürgerschaftswahlen 10 Kreuze dafür.
Sehr geehrter Herr W.,
am 30.11.19 durfte ich als Landesdelegierter das SPD-Regierungsprogramm 2020-2025 mitbeschließen. Mein Beitrag für die Umsetze der UN-Nachhaltigkeitsziele wird sein, dass ich mich für die Umsetzung unseres Regierungsprogramms einsetzen werde. Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele betrifft dies u.a. folgende Punkte:
* Die IFB hat sich als Investitionsbank für Gründungen und Startups
bewährt. Wir wollen analog zu großen privaten Investoren die
Nachhaltigkeitsziele der UN in die Förderrichtlinien aufnehmen und
mehr Gründungen im Nachhaltigkeitsbereich fördern.
* Unser wichtigstes Vorhaben für nachhaltige Energie durch
Wasserstoff: Im Hamburger Hafen soll die größte Anlage für
Wasserstoff-Elektrolyse der Welt entstehen. Der Hamburger Hafen ist
als eines der größten deutschen Industriegebiete ein idealer
Standort für eine große Elektrolyse. Mit größeren Mengen wird
Wasserstoff wirtschaftlicher. Im Verbund mit dem Elektrolyseur kann
ein Innovationshub entstehen, in dem Wissenschaft, Industrie und
Startups gemeinsam neue Anwendungen entwickeln.
* Auch fehlende Flächen für Industrieunternehmen und Konflikte mit den
Zielen des Wohnungsbaus können eine Hürde für die Entwicklung von
Industrieunternehmen sein. Deswegen werden wir einen
Industriekoordinatorbzw. eine Industriekoordinatorin einsetzen,der /
die die Belange der Industrie und den Weg hin zu einer nachhaltigen
Industrieproduktion begleiten soll.
* Um das Innovationspotenzial unserer Bürgerinnen und Bürger zu
entfalten, brauchen gute, gemeinwohlorientierte Ideen unsere
politische Unterstützung. Wir werden innovative Social Entrepreneurs
bei der Gründung und Weiterentwicklung fördern. Wir erarbeiten
gemeinsam mit der Szene eine „Social Entrepreneurship-Strategie“,
durch die soziale Unternehmen die Sichtbarkeit, Vernetzung, und
Förderung erhalten, die sie für ein gemeinwohlorientiertes Wirken
und Wirtschaften brauchen. So bringen wir innovative Ideen, kreative
Köpfe und noch mehr gesellschaftlichen Fortschritt in die
Hansestadt. Zudem unterstützen wir auf diese Weise neue Lösungen zum
Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele 2030 (SDG) für Hamburg.
* Darüber hinaus verpflichten wir unsere öffentlichen Unternehmen
zukünftig zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten
Nationen und zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und
des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung für Wirtschaft und
Menschenrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Heeder