Frage an Carsten Körber bezüglich Soziale Sicherung

Carsten Körber MdB
Carsten Körber
CDU
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Frage von Michael K. •

Frage an Carsten Körber von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Körber,

in der Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz wurde im März 2015 die Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen im Teilhaberecht diskutiert. In der Dokumentation ist der Vorschlag zu lesen, das Kindergeld für über 27jährige behinderte Menschen zu streichen: http://gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/8_Sitzung/8_sitzung_ap_zu_top3.pdf?__blob=publicationFile

Obwohl bekannt ist, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder wegen der Betreuung und Pflege ohnehin deutlich geringere Erwerbseinkommen erzielen, wird dieses Vorgehen in der Dokumentation als „unproblematisch“ bezeichnet.

Die Streichung des Kindergeldes würde jedoch dem höchstrichterlichen BFH-Urteil vom 18.4.2013 (Az. V R 48/11) widersprechen, sowie der wiederholten Rechtsprechung des BSG, wo z.B. unter AZ. B 9b SO 5/06 R vom 08.02.2007 im letzten Absatz festgestellt wird: „Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre.“

Hinzu kommt, dass bei den Familien mit der Streichung des Kindergeldes noch die Nachteilsausgleiche wegfallen würden, die ein erwerbsunfähiges erwachsenes Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen (Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst würde sich obendrein der Familienzuschlag mindern.

Wie stehen Sie dazu, dass schwerstbehinderte Menschen und deren Familien für die "Gegenfinanzierung" der geplanten Leistungsverbesserungen sorgen sollen?

Wie werden Sie als Abgeordnete die Familien mit erwachsenen schwerstbehinderten Kindern unterstützen, damit diese durch das Teilhabegesetz keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen?

Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

M. Krauß und Familie

Carsten Körber MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krauß,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. August 2015 zu einem in der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz diskutierten Vorschlag zur Finanzierung etwaiger Leistungsverbesserungen im Gegenzug das Kindergeld für Menschen mit Behinderungen zu streichen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben.

Dieser Vorschlag, der sich seinerzeit auf die Gegenfinanzierung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes bezog, stammt aus einer Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. aus dem Jahr 2004 und wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Gegenfinanzierung/Leistungsverbesserungen" in der 8. Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz am 12. März 2015 diskutiert.

In der Diskussion dieser Arbeitsgruppensitzung ist der Vorschlag auf breite Ablehnung gestoßen. Auch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird dieser Vorschlag zur Gegenfinanzierung des neuen Bundesteilhabegesetzes politisch nicht weiterverfolgt.

Die Dokumentation der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz und den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie im Internet unter http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/Abschlussbericht/Abschlussbericht_node.html .

Ich hoffe, ich konnten Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Körber

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