Sehr geehrter Herr Nieke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Juni zum Thema „Zugangserschwerungsgesetz“.
Sehr geehrter Herr Nieke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Juni zum Thema „Zugangserschwerungsgesetz“.
(...) Die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischem Material im Internet ist die logische Konsequenz der rechtsstaatlichen Regeln, die eben auch für das Internet gelten. Ebenso wie bei strafbewehrten Druck-Erzeugnissen müssen auch bei digitalen Erzeugnissen sowohl die Vertriebswege als auch das strafbewehrte Material gekappt bzw. (...)
(...) Ich lehne, ebenso wie die Kultur- und Medienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein pauschales Verbot der sogenannten „Killerspiele“ ab. (...)
(...) Der Begriff „Internetsperre“ ist durchaus richtig gewählt. Die Sperrungen blocken den Zugriff auf bekannte Kinderpornoseiten - egal, wo auf der Welt die Anbieter der Inhalte sitzen. (...)
(...) Eine EU-Richtlinie sieht dies europaweit bis 2014 vor. Jagdspiele wie Laserdrome und Paintball sollen, so lange eine Gefährlichkeit nicht nachgewiesen wird, weiterhin erlaubt bleiben. Ich unterstütze diese Vorgehensweise ausdrücklich. (...)
(...) Richtig ist, das Zugangsanbieter nur die Seiten sperren, die vom Bundekriminalamt verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen zur Verfügung gestellt werden. Was gesperrt wird, legt allein das Bundeskriminalamt fest und damit liegt auch beim BKA die vollständige Haftung. Das BKA muss konsequent dokumentieren, wie die Liste erstellt wird, damit es gerichtsfest ist, das steht so auch im Gesetzentwurf. (...)