Frage an Carsten Schneider bezüglich Soziale Sicherung

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Carsten Schneider
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Frage von Jörg H. •

Frage an Carsten Schneider von Jörg H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schneider,

bitte erklären Sie mir, warum ich als ALG II-Empfänger an der geplanten Kindergelderhöhung nicht partizipieren darf. Das Kindergeld wird nämlich auf die Regelsätze angerechnet, weil Kindergeld als Einkommen zählt.

Danke für Ihre Antwort.

Jörg Haase

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Sehr geehrter Herr Haase,

in der Tat wird das Kindergeld auf die Regelsätze von Kindern in der Grundsicherung angerechnet. Hintergrund für diese Regelung ist der Nachrangigkeitsgrundsatz der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SBG II): Ehe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, wird das Einkommen aller zu einer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen berücksichtigt. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird deshalb in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II einbezogen. Für volljährige Kinder wird das Kindergeld bei den Eltern nicht als Einkommen mitgerechnet, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.

Gleichzeitig mit der Kindergelderhöhung hat der Bundestag für Kinder, deren Eltern ALG II oder Sozialhilfe erhalten, die Einführung eines "Schulbedarfspakets" in Höhe von 100 Euro beschlossen. Dieses Schulstarterpaket wird zu Beginn eines jeden Schuljahres für Schulranzen, Turnzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial bereitgestellt. Vorerst profitieren davon Kinder bis zur 10. Klasse. Bisher sperrt sich die CDU/CSU gegen eine Ausweitung auf alle Schülerinnen und Schüler bis zur 12. bzw. 13. Klasse.

Darüber hinaus diskutiert die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, unter anderem dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, eine Überprüfung der Höhe des Regelsatzes für Kinder in der Grundsicherung. Bisher wird der Bedarf eines Kindes abgeleitet vom Regelsatz eines Erwachsenen. Um eine Verbesserung zu erreichen, wird nun geprüft, wie ein eigener Kinderregelsatz ausgestaltet werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider

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