Frage an Carsten Sieling bezüglich Familie

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Carsten Sieling
SPD
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Frage von Sükran V. •

Frage an Carsten Sieling von Sükran V. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Sieling,

ich bin Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und mache derzeit einen Ausbildung zur Industriekauffrau. Dies ist natürlich nur mit der Aufstockung in Form von ALG II möglich. In 5 Monaten habe ich ausgelernt und werde im 1. Arbeitsmarkt tätig sein. Allerdings wird wahrscheinlich auch dann ein Leben ohne Transferleistungen nicht möglich sein, da meine steuerlichen Abgaben imens hoch sind. Die Differenz zwischen einer LS Klasse 1 und 2 ist verschwindend gering, wobei ich doch auch eine Familie ernähren muss. Um die Vorteile einer familienfreundlichen Besteuerung nutzen zu können müsste ich mir einen Ehemann anschaffen. Woher nehmen wenn nicht stehlen?! Warum wird in der Besteuerung von alleinerziehenden nicht gehandelt? Warum werden wir minimal bessergestellt als Singles? Ist das etwa die Vorstellung einer gerechten Besteuerung? Meiner Meinung nach nicht? Warum setzen Sie sich (als SPD und dessen Vertreter ) nicht für eine Verbesserung der Situation ein?

Mit freundlichem Gruß
Fr. Varol

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Varol,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Februar 2010, die ich gerne beantworte.

Sie haben Recht: Alleinerziehende werden tatsächlich weitestgehend wie Alleinstehende besteuert. Im Unterschied zu Alleinstehenden können Sie lediglich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro pro Jahr abziehen. Dieser Entlastungsbetrag bezieht sich auf die höheren Lebenshaltungskosten der Alleinerziehenden gegenüber verheirateten Erwachsenen.

Im Vergleich zu Verheirateten können Sie als Alleinerziehende insbesondere die Vorteile des Ehegattensplittings nicht nutzen. Das ist eine Benachteiligung; allerdings entstehen aus dem Ehegattensplitting durchaus gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen der Eheleute. Diese Unterhaltsverpflichtungen spielen aber auch bei Alleinerziehenden eine Rolle. Im Rahmen des sogenannten Realsplittings können sie Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben bis zur Höhe von 13.805 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen. Auch beim sogenannten Familienleistungsausgleich werden Verheiratete und Alleinerziehende gleich behandelt. Der Familienleistungsausgleich betrifft zum Beispiel das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag oder das Elterngeld.
Die geltenden Regelungen sind für uns Sozialdemokraten aber noch nicht genug: Wir wollen weitere steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende. Dabei denken wir insbesondere an eine Absetzbarkeit erwerbsbedingter Betreuungskosten durch einen Abzugs von der Steuerschuld. Das würde eine für alle Steuerpflichtige eine gleiche Entlastung bringen und damit auch die oftmals gering verdienenden Alleinerziehenden erreichen.
Die SPD kämpft im Übrigen weiter für eine gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde, der es endlich jedem Menschen in Deutschland ermöglicht von seinem Lohn zu leben ohne weitere Transferleistungen zu benötigen. Die schwarz-gelbe Regierung blockiert das seit Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling, MdB