Frage an Carsten Sieling bezüglich Verkehr

Portrait von Carsten Sieling
Carsten Sieling
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Carsten Sieling zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joerg H. •

Frage an Carsten Sieling von Joerg H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Doktor Sieling,
Es wird immer wieder gefordert das Bürger ihr Auto stehen lassen und mit dem Rad fahren sollen. Ich mache dies schon seit vielen Jahren und nutze bei Bedarf Cambio oder einen Autoverleih.
Was mich aber unheimlich ärgert ist das ich meinen Stellplatz in der Tiefgarage unserer Wohnanlage nicht für mein Fahrrad nutzen darf. Und das nicht weil die Eigentümer etwas dagegen haben sondern weil die entsprechenden Gesetze (BremGarV,...) dies nicht vorsehen. Denn Tiefgaragen sind Stellplätze für KRAFT-Fahrzeuge.
Für ein Auto dürfte ich dort sogar diverses Zubehör lagern inklusive Autoreifen und anderer brennbarer Materialien. Aber Fahrräder? Nicht zulässig. Und mir fällt beim besten Willen keine logische Begründung ein.

Mir ist bewusst das dies nicht die breite Masse betrifft da nur selten Tiefgaragen zur Verfügung stehen.
Aber wäre es nicht eine verhältnismäßig einfache Änderung an der BremGarV? Und es wäre ein klares Signal pro Fahrrad das nicht einen Cent Steuergeld erfordert.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Joerg HInz

Portrait von Carsten Sieling
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

ich begrüße es sehr, dass Sie so engagiert mit dem Fahrrad unterwegs sind und ich verstehe Ihren Missmut über den offenbar in Ihrem Wohngebäude geltenden Ausschluss für Fahrräder in Tiefgaragen.

Wie Sie der aktuell geltenden Bremischen Garagenverordnung aber entnehmen können, gibt es dort kein Verbot der Fahrradeinstellung.

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.66816.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Ein entsprechender Änderungsbedarf, wie Sie ihn anregen, ist also m.E. nicht gegeben.

Wahrscheinlich leitet sich das von Ihnen geschilderte Problem eher aus Vorgaben der Hauseigentümer(gemeinschaft?) ab.
Ich empfehle daher, auf die Offenheit der Garagenverordnung hinzuweisen und so hoffentlich eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister