Frage an Carsten Sieling bezüglich Recht

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Carsten Sieling
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Frage von Horst W. •

Frage an Carsten Sieling von Horst W. bezüglich Recht

Sebastian Vettel mit Wohnsitz in der Schweiz ist mit dem Silbernen Lorbeerblatt ausgezeichnet worden.Herr Vettel hat diese Auszeichnung sicherlich verdient.Mich stört aber,daß er seinen Wohnsitz aus steuerl.Gründen in die Schweiz verlegt hat.Ist Ihnen bekannt,ob auch andere Staaten Auszeichnungen ohne Rücksicht darauf,wo jemand seine Steuern bezahlt,vornimmt. Wird die bisherige Praxis des Bundespräsidenten auch von der SPD geteilt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wassmann,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26. Februar 2012 mit Ihren Ausführungen zur Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes an Sebastian Vettel.

Lassen Sie mich eingangs bitte betonen: Ich teile Ihre Einwände. Dass Sebastian Vettel als deutscher Staatsbürger und öffentliche Person sein Einkommen in der Schweiz versteuert, ist leidig und blamabel. Leider ist er nur einer von vielen professionellen Sportlern, die dieser unsägliche Praxis der Steuerflucht nachgehen. Ich erinnere nur an die Wohnortwechsel von Michael Schumacher oder Boris Becker.

Steuerflucht verdient sicherlich keine Auszeichnung. Trotzdem ist die Ehrung seiner sportlichen Errungenschaften natürlich nicht zu verhindern.

Grundsätzlich sind staatliche Auszeichnungen für Bürger mit Wohnsitz in anderen Ländern nicht ungewöhnlich. Auch andere Staaten nehmen bei der Verleihung von Ehrenpreisen keine Rücksicht auf den Steuerort des Preisträgers.
Die Ehrenlegion „Légion d’honneur“ , die ranghöchste Auszeichnung Frankreichs, wird regelmäßig an Personen anderer Nationalitäten und somit auch in andere Länder der Besteuerung vergeben. So erhielt beispielsweise der Dirigent und Leiter der Berliner Philharmoniker, Sir Simon Rattle, 2010 diese Ehrung. Er ist britischer Staatsbürger und lebt und arbeitet in Berlin.

In diesem Sinne soll Sebastian Vettel das Silberne Lorbeerblatt für seine herausragenden sportlichen Erfolge bekommen, unabhängig von seinem Wohnort.

Zur Eindämmung der Steuerflucht müssen jedoch schnellstmöglich konkrete Maßnahmen folgen.
Die SPD spricht sich im Bundesrat klar gegen das halbherzige Abkommen mit der Schweiz aus. Wir fordern, dass generell auf anonyme Vermögen der EU-Steuersatz von 35 Prozent gilt. Die Schweiz soll zudem in mehr Fällen als zugesagt Amtshilfe bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern leisten. Außerdem soll auf unversteuerte Altvermögen eine höhere Strafsteuer fällig werden.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Steuerhinterzieher mit dem Abkommen nicht besser dastehen als ehrliche Steuerzahler. Damit die Begünstigung Einzelner der allgemeinen Steuergerechtigkeit weicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling MdB