Auf welcher Grundlage haben Sie für den Fortbestand der epidemischen Notlage nationaler Tragweite gestimmt?

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Frage von Isabel R. •

Auf welcher Grundlage haben Sie für den Fortbestand der epidemischen Notlage nationaler Tragweite gestimmt?

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Sehr geehrte Frau R.,

Um ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst mit Schutzmaßnahmen rechtzeitig in den Griff bekommen zu können, hat der Bundestag die epidemische Lage verlängert. Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante.
Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen ist die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert worden.
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der epidemischen Lage.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Krankheit zukünftig insbesondere auch an der COVID 19- Hospitalisierungsrate, also an der Zahl von COVID-19-Erkrankten, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, ausgerichtet werden. Hierfür brauchen die Länder Rechtssicherheit. Noch im September soll diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes abschließend beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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