Frage an Cem Özdemir bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Cem Özdemir
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Frage von Jörg M. •

Frage an Cem Özdemir von Jörg M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Özdemir,

ich habe in einem Interview im Morgenmagazin auf ZDF von Ihnen die Aussage gehört das die Bauern den Schweinen den Rüssel abschneiden. Ich finde das entsetzlich! Was gedenken Sie gegen diese Tierquälerei zu tuen? Werden sie, sofern die Grünen an die Regierung kommen, das Rüsselabschneiden per Gesetz verbieten lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Meyer

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Sehr geehrter Herr Meyer,

bei meiner Aussage im ZDF-Morgenmagazin handelte es sich ganz offensichtlich um einen Versprecher. Mir ist natürlich klar, dass den Schweinen nicht der Rüssel bzw. Schnauze, sondern die Ringelschwänze abgeschnitten werden. Doch so oder so ist dieses Vorgehen im wahrsten Sinne eine Schweinerei.

Bisher werden in der konventionellen Schweinehaltung fast 100 Prozent der Ringelschwänze abgeschnitten. Unter den extrem beengten Bedingungen, wie man sie in den Massentierhaltungsbetrieben findet, kommt es zu Kannibalismus unter den Tieren. Dieses so genannte "Schwanzbeißen" führt zu Schmerzen und Stress, was wiederum die Fleischqualität beeinträchtigt und so wirtschaftliche Einbußen fürden Landwirt bedeutet. Deshalb wird seit Jahrzehnten in der industriellen Schweinehaltung, wo das Schwanzbeißen wesentlich häufiger vorkommt, den Ferkeln wenige Tage nach der Geburt vorbeugend der Ringelschwanz ohne Betäubung gekürzt.

Wir halten diese Vorgehensweise schlicht für Tierquälerei und wollen sie so schnell wiemöglich beenden. Die zuständigen Minister in den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung kämpfen bereits für strenge Tierschutzbestimmungen, z.B. mit dem "Tierschutzplan Niedersachsen".

Unser grüner Fraktionsbeschluss vom 6.09.2012 "Für eine neueHaltung - Artgerecht statt massenhaft" fordert:

"Das Wohl der Tiere darf nicht länger aus rein wirtschaftlichenInteressen ignoriert werden. Darum haben wir einen Entwurf für ein neuesTierschutzgesetz vorgelegt (BT-Drucksache 17/9783).Zukünftig dürfen nur noch solche Haltungen zugelassen werden, in denendie Tiere ihre artgemäßen Verhaltensweisen ausleben können. Dabei muss vor allem den Grundbedürfnissen der Tiere nach Ruhe, Bewegung, Beschäftigung und Nahrung Rechnung getragen werden. Für jede Tierartmuss dazu eine Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung erlassen werden,die ausreichend Platz, Auslauf und Licht sowie artgerechtes Futtervorschreibt und somit gute Haltungsbedingungen für die Tiere schafft.Die gängige Praxis, Tiere an die Haltungssysteme anzupassen, wollen wirbeenden. Teilamputation der Schnäbel beim Geflügel, Enthornung beiRindern und das Schwanzkupieren und Zahnkneifen bei Schweinen sind mitunserem Tierschutzgesetz verboten. Die Kastration von Ferkeln soll nurnoch mit Betäubung zulässig sein."

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

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