Betreff: Wann leiten Sie die Gleichheit im Rentenrecht und eine ethische Daseinsvorsorge ein?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
da Ihre Antwort vom 18.02.26 zur „Sozialpartnerschaft“ die Frage nach politischer Eigenverantwortung offen ließ, bitte ich um Präzisierung:
Wie rechtfertigen Sie forcierte Rentenbelastungen der Bürger, während das Niveau einer „würdigen Versorgung“ (ca. 71,75 % Pension) exklusiv der Politik vorbehalten bleibt, und wann leiten Sie die Angleichung dieses Rechts für alle Bürger durch eine Erwerbstätigenversicherung (Art. 3 GG) ein?
Werden Sie Milliarden aus Fleischsubventionen sowie Abgaben auf Spekulationsgeschäfte, Glücksspiel, berauschende Genussmittel (Tabak/Alkohol) und nährwertfreie Industrieprodukte für die Daseinsvorsorge nutzen, um Lasten für Gesundheitssystem und Bürger zu kompensieren?
Werden Sie gesetzlich garantieren, dass bei Engpässen zuerst die Politik die Last trägt?
Ein Gemeinwesen braucht Vertrauen, dass Lasten gerecht verteilt werden, statt die Schwächsten zuerst zu treffen.
Mit freundlichem Gruß,
Matthias E.
