Die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets ist offen. Ausführliche Antworten finden sich auf meinem Profil.
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.
Es wurde eine ÖPNV-Strategie 2030 für ein passgenaues Angebot für alle Menschen in Bayern erarbeitet. Die Fahrgäste sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.
