Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU
Antwort 12.12.2024 von Christian Bernreiter CSU
Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Antwort 03.12.2024 von Christian Bernreiter CSU
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.
Antwort 28.11.2024 von Christian Bernreiter CSU
Es wurde eine ÖPNV-Strategie 2030 für ein passgenaues Angebot für alle Menschen in Bayern erarbeitet. Die Fahrgäste sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Antwort 21.11.2024 von Christian Bernreiter CSU
Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.
Antwort 11.11.2024 von Christian Bernreiter CSU
Zuständig ist das StMUK. Voraussetzung ist u.a., dass die nächstgelegene Schule besucht wird und dass der Schulweg länger als 3 km ist.