Frage an Christian Dörfler bezüglich Verbraucherschutz

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Christian Dörfler
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Frage von Dr. Ralf G. •

Frage an Christian Dörfler von Dr. Ralf G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dörfler,

bei einer Wahlkampfveranstaltung in Frankfurt hatten Sie vor wenigen Tagen erklärt, Deutschsein sei ein Menschenrecht, Entsprechendes gelte jedoch beispielsweise nicht im selben Maße für das Türkischsein in Deutschland, denn das Recht auf die eigene nationale Identität sei kein universelles Menschenrecht, sondern müsse durch Wahl des passenden Wohnorts oder rechtzeitige Migration verdient werden. Stehen Sie weiterhin zu dieser Aussage?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ralf Grünke

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Grünke,
aus der Annahme Aller durch Gott und die Ebenbildlichkeit leitet sich die unantastbare Menschenwürde und damit das Recht auf Leben ab. Das sind Werte, die nicht kulturrelativ sein dürfen, sondern weltweit durchzusetzen sind. Ehrenmorde und Zwangsheirat sind damit unvereinbar. Mit dem Tierschutz (Ehrfurcht vor der Schöpfung) ist das Schächten unvereinbar. M.E. ist es kein Zufall, daß diese negativen Verhaltensweisen bei der türkischen und arabischen Parallelgesellschaft aber häufiger auftreten als bei uns Europäern.
Es gibt aber auch Kulturaspekte, die im Rahmen der Toleranz zu dulden sind: z.B., wenn Türken sich untereinander auf Türkisch unterhalten. Das Christentum muß endlich dieselben Rechte in der islamischen Welt erhalten, die den Moslems hier gewährt werden.
Weiter gibt es Punkte, wo sich Ausländer unseren Gepflogenheiten anzupassen haben, so ist die Hauptunterrichtssprache selbstverständlich in Deutschland Deutsch (Ausnahme: autochthone Minderheiten Sorben und Dänen) und kein Verwaltungsbeamter muß türkisch oder arabisch lernen, sondern umgekehrt der Ausländer, wenn er dauerhaft hier leben will, Deutsch. 

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Dörfler