Warum gibt es bei so einem extrem wichtigen Thema wie Suizidhilfe keinen Fraktionszwang?

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Christian Dürr
FDP
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Frage von Jonas T. •

Warum gibt es bei so einem extrem wichtigen Thema wie Suizidhilfe keinen Fraktionszwang?

Hallo,
beim Thema Suizidhilfe geht es, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte, um ein Grundrecht. Es geht um körperliche Autonomie und Selbstbestimmung.
Vielleicht können Sie als Fraktionsvorsitzender mir also folgende Frage beantworten: Warum wird ausgerechnet bei so einem wichtigen Thema der Fraktionszwang ausgesetzt?
Ich als Wähler möchte doch, dass die Abgeordneten der Partei, die ich gewählt habe, auch deren Wahlprogramm vertreten und nicht einfach so davon abweichen. Sonst ist meine Stimme doch umsonst gewesen oder nicht? Bei der FDP heißt es zum Beispiel "Wir Freie Demokraten fordern ein liberales Sterbehilfegesetz.". Trotzdem stimmten viele ihrer Parteikollegen/-innen für Castelluccis Gesetzentwurf, der überhaupt nicht liberal ist. Rein von der Parteienkonstellation her haben wir die wohl gesellschaftspolitisch liberalste Regierung in der Geschichte der Bundesrepublik, mit Fraktionszwang hätte man einiges erreichen können. Das Ergebnis ist nun: Suizidhilfe bleibt ungeregelt!

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Antwort von
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Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Frage!

Bei der Suizidhilfe geht es um eine Entscheidung, die in eine Regelung eingreift, bei der es um Leben und Tod geht. Es ist eine sehr schwierige ethische Entscheidung, die sich kein Abgeordneter leicht macht. Daher gab es zu dieser Frage eine Gewissensabstimmung der Mitglieder des Deutschen Bundestages, das heißt, dass Abgeordnete dabei nur ihrem Gewissen folgen müssen. Es gab weder Anträge der Fraktionen noch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Stattdessen wurden so genannte fraktionsübergreifende Gruppenanträge erarbeitet. Einen Fraktionszwang kann ich mir als Liberaler bei solch einem sensiblen Themen nicht vorstellen. 

Sie haben aber Recht: Wir brauchen gesetzliche Regelung bei der Suizidhilfe. Ich finde es bedauerlich, dass es dem Bundestag diesmal nicht gelungen ist, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ich gehe jedoch davon aus, dass es im Laufe dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf dazu geben wird und hoffe, dass es uns noch vor der nächsten Bundestagswahl gelingt, Rechtssicherheit und Klarheit für die Menschen in unserem Land zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Dürr  

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