Frage an Christian Ehler bezüglich Wirtschaft

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Christian Ehler
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Christian Ehler von Sebastian B. bezüglich Wirtschaft

Herr Dr. Ehler,

meine Frage ist: Sind Sie wirklich bereit die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft mit dem Leistungsschutzrecht sowie dem Uploadfilter in Frage zu stellen?

Sie denken vermutlich, das Leistungsschutzrecht sowie der Uploadfilter beträfe ausschließlich Google und Verlage wie den Springer-Verlag.

Tatsächlich betrifft das Leistungsschutzrecht jedoch alle Wirtschafts- und Bildungsteilnehmer.

Zwei Beispiele: Mit einem Uploadfilter (welcher von der Firma Google bei deren Angebot YouTube durchgesetzt werden muß) hat ein Marktteilnehmer es geschafft, Bildungsvideos zum Thema "Weißes Rauschen" zu sperren/löschen. Das Irre daran ist, dass weißes Rauschen an sich überall vorkommt, zum Beispiel näherungsweise das Geräusch eines Wasserfalls. Das Video behandelte selbstverständlich die physikalischen Eigenschaften des weißen Rauschens, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, doch auch diese sind hinlänglich bekannt. Das Video machte nichts anderes als ein bekanntes, aber kompliziertes Phänomen anschaulich zu erklären. Der automatische Filter hat dieses Geräusch jedoch als urheberrechtlich geschützt erkannt und folglich das Video entfernt.

Ein weiteres Beispiel: Firmen möchten zu bestimmten Themen gefunden werden, zum Beispiel zum Thema Medizintechnik. Wenn das Leistungsschutzrecht Google verpflichtet vor der Listung mit deutschen Anbietern Verträge abzuschließen, wird Google dies nur mit den großen Medienanbietern machen, da der Aufwand sonst zu groß wird. Kleine Firmen mit Beiträgen werden also nicht gelistet und dadurch benachteiligt. Insbesondere im internationalen Wettbewerb, da Firmen aus dem nicht-europäischen Ausland natürlich weiterhin gelistet werden, da an diese auch nicht gezahlt werden muß.

Beide Gesetze mögen rechtlich einwandfrei sein, benachteiligen jedoch FAST ALLE Marktteilnehmer mit Ausnahme ganz weniger spezieller, aus Hamburg. Daher würde ich mich über eine Stellungnahme zu diesem Thema freuen.

Mit besten Grüßen

S. B.

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