Frage an Christian Haardt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Haardt
CDU
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Frage von Angelika S. •

Frage an Christian Haardt von Angelika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Haardt,

wenn die Bochumer Bürger Sie in den Landtag wählen würden, wie wollen Sie das eigentlich zeitlich regeln? Sie sind schließlich selbständiger Anwalt und auch im Stadtrat. Würden sie das aufgeben, um Bochum in Düsseldorf voll und ganz zu vertreten?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Schieber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schieber,

wenn Sie die aktuelle Liste der Mitglieder des Landtages durchsehen, werden Sie feststellen, dass parteiübergreifend eine Reihe von Abgeordneten, auch noch einen Beruf ausübt und kommunalpolitisch tätig. Neben einer Reihe von Berufskollegen hat mich besonders eine Abgeordnete, übrigens nicht von der CDU, beeindruckt, die Bankdirektorin und zudem stv. Bürgermeisterin ihrer Heimatgemeinde ist. Aber Sie haben ja nach meinen persönlichen Vorstellungen gefragt.

Ich habe mir über 15 Jahre einen gewissen Stamm von Mandanten erarbeitet, die ich auch weiter betreuen würde, wenn ich in den Landtag einziehen würde. Das hat schlicht etwas mit finanzieller Unabhängigkeit zu tun. Damit meine ich natürlich nicht die Zeit, die man im Landtag sitzt. Ich habe aber schlicht keine Lust, in fünf Jahren wirtschaftlich davon abhängig zu sein, dass mich meine Partei wieder aufstellt oder auf der Liste absichert. Ich war auch in der Vergangenheit immer stolz darauf, dass es bei mir eine solche Abhängigkeit nicht gibt. Da ich kein Beamter bin, kann ich in einem solchen Falle auch nicht einfach auf meine Stelle zurückkehren sondern müsste bei Null wieder anfangen. Als Ehemann und Vater kann ich das schlicht nicht verantworten. Natürlich, dass versteht sich von selbst, lässt sich, jedenfalls aus meiner Sicht, die Anwaltstätigkeit nicht im bisherigen Umfang beibehalten. Sie wird sich vermutlich auf die Pflege eines Grundstocks von Mandanten beschränken, auf dem man dann aufbauen kann, wenn man aus dem Landtag ausscheidet. Ich jedenfalls möchte nicht in irgendwelche Abhängigkeiten begeben, durch die man sich dann möglicherweise sogar veranlasst sieht Entscheidungen mitzutragen, die man eigentlich nicht mittragen möchte.

Bei dem Ratsmandat handelt es sich um ein Ehrenamt, dass man grundsätzlich neben jeder anderen Tätigkeit ausüben kann. Gerade die zeitaufwändigen Repräsentationstermine sind im Übrigen identisch, was man schon daran sieht, dass man dort in der Regel auch die Landtagsabgeordneten trifft.
Ich bin in meinem Ratswahlkreis direkt gewählt und von vielen Wählern, genau darauf, nämlich auf die Aufgabe des Ratsmandates bei meiner Wahl in den Landtag angesprochen worden. Nahezu immer verbunden mit der Erwartung, dass ich das Ratsmandat nicht aufgebe. Ich habe bei mehreren Gelegenheiten, auch öffentlich, erklärt, dass ich das Ratsmandat bis zum Ende der Legislaturperiode des Rates wahrnehmen werde, sofern es irgendwie möglich ist.
Genau dies beabsichtige ich auch zu tun.

Ob und inwieweit sich meine Vorstellungen realisieren lassen, lässt sicher allerdings verlässlich erst sagen, wenn ich den Landtag gewählt und die, je nach Ausschuss und Funktion unterschiedliche, tatsächliche Arbeitsbelastung überblicken kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haardt