Sehr geehrte Herr Lindner, soll die Einordnung privater Solaranlagenbetreiber als Unternehmer bleiben? Dies kann bei Solaranlagenpflicht dem Grundsatz der freien Berufswahl widersprechen.

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Frage von Eric C. •

Sehr geehrte Herr Lindner, soll die Einordnung privater Solaranlagenbetreiber als Unternehmer bleiben? Dies kann bei Solaranlagenpflicht dem Grundsatz der freien Berufswahl widersprechen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr C.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Als Betreiber einer Photovoltaikanlagen müssen Sie nicht automatisch ein Gewerbe anmelden. Und auch bei der Steuererklärung gibt es inzwischen Erleichterungen für Betreiber kleiner PV-Anlagen, die wir als Freie Demokraten begrüßen. 

Wir setzen uns darüber hinaus für weitere Erleichterungen bei der Eigenversorgung und Bürokratieabbau im Energierecht ein. Die Einführung einer allgemeinen Solaranlagenpflicht würde jedoch eine Reihe von neuen Problemen schaffen, weswegen wir sie als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag ablehnen. Wir setzen stattdessen auf positive Anreize, um Dachflächen für die klimafreundliche Stromerzeugung zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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