Wäre die Streichung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (eingeschränkte Verlustverrechnung von Termingeschäften) eine notwendige Bedingung, um in eine Regierung einzutreten?

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Frage von Dennis L. •

Wäre die Streichung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (eingeschränkte Verlustverrechnung von Termingeschäften) eine notwendige Bedingung, um in eine Regierung einzutreten?

Sehr geehrter Herr Lindner,
über die Sinnlosigkeit dieser Regelung braucht man nicht diskutieren, daher spare ich mir die Auflistung der ganzen Kritikpunkte, welche schon bereits vom Bundesrat aufgeführt wurden.
Leider wird es Jahre dauern bis letztendlich dieses Gesetz über den Weg des Verfassungsgerichtes wieder gekippt wird.
Eine sofortige Streichung mit dem JStG 2021 ist daher m.E. zwingend geboten.

Nochmal der Hintergrund in Kürze:
Verlustverrechnung aus Termingeschäften (seit 2021):
Nach § 20 Abs. 6 Satz 5 neu – EStG wird die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften in zweifacher Hinsicht eingeschränkt.
- Zum einen dürfen diese Verluste nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden.
- Zum anderen ist die Verrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt.

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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Zu dem Thema habe ich mich bereits bei Abgeordnetenwatch positioniert. Schauen Sie doch gerne mal hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/578441

Mit freundlichen Grüßen 

Christian Lindner

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