Warum möchten Sie bei der Leiharbeit die Höchstüberlassungsdauer, die 18 Monate beträgt, aufheben?

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Christian Lindner
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Frage von Michael Q. •

Warum möchten Sie bei der Leiharbeit die Höchstüberlassungsdauer, die 18 Monate beträgt, aufheben?

Das Zeitarbeitssystem war dafür gedacht, dass ein Unternehmen kurzfristigen Personalbedarf (z.B. bei Produktionsspitzen) aufstockt. Ursprünglich konnte ein Entleiher nur für drei Monate entleihen, das hat sich ständig erhöht bis auf jetzt 18 Monate. Und jetzt wollen Sie selbst diesen langen Zeitraum aufheben, so dass ein Entleiher zeitlos den Leiharbeiter beschäftigen kann, was nichts mehr mit ZEITarbeit im Sinne von auf Zeit zu tun hat.
Entleihfirmen zahlen für die Zeitarbeiter keine Sozialkosten. So sparen Entleihfirmen Lohnkosten und stellen immer mehr günstige Leiharbeiter statt Festangestellte ein, die sie auch noch von einem Tag auf den anderen entlassen (freistellen) können.
Der Leiharbeiter, der eh meist auf Mindestlohnniveau arbeitet, hat nun kaum Chancen noch von der Entleihfirma übernommen zu werden. Denn der Entleiher muss sich ja nach 18 Monaten nicht mehr entscheiden, ob er den Leiharbeiter übernimmt.
Wo ist da der Vorteil für den Leiharbeiter?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Q.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Freie Demokraten wollen, dass Zeitarbeit dieselbe Wertschätzung erfährt wie jede andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch. Der Arbeitsmarkt lebt von vielfältigen Erwerbsmodellen, die zu den Menschen passen sollen. Zeitarbeit kann eine wichtige Brücke in den ersten Arbeitsmarkt für Personen sein, die beispielsweise nach langer Arbeitslosigkeit den Wiedereinstieg wagen wollen oder mit Qualifikationsdefiziten kämpfen. Wie in allen anderen Branchen müssen auch in der Zeitarbeit sämtliche gesetzliche Pflichten eingehalten werden, natürlich auch die geltenden Kündigungsfristen und die Sozialversicherungspflicht. Für fast alle Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten tarifvertragliche Regelungen, oft sogar Branchenzuschlagstarifverträge. 

Damit die Zeitarbeit auch weiterhin Teilhabe für die Beschäftigten und Flexibilität für die Unternehmen sichern kann, wollen wir lediglich unnötige gesetzliche Sondervorschriften aufheben, die die Integrationsfunktion der Zeitarbeit in den Arbeitsmarkt behindern und zu zusätzlicher Bürokratie führen. Dazu zählt auch die Höchstüberlassungsdauer, denn spätestens mit der Einführung des Equal Pay ist die Höchstüberlassungsdauer als Schutzmaßnahme überflüssig.

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie sich auch gerne einfach direkt an meinen Fraktionskollegen und arbeits- und sozialpolitischen Experten Johannes Vogel wenden. Sie erreichen ihn unter johannes.vogel@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner 

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