Sehr geehrter Herr Moser, meine Frage war eindeutig,wie werden Anbieter die die Grüngas/Grünölquote nicht erfüllen sanktioniert?MfG Patrik B.
Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 1.7.26
Ich hatte nicht nach der Treibhausgas-Minderungsquote gefragt.
Die Zumischquote von Frau Ministerin Reiche ist eindeutig über die Biotreppe festgelegt.Das ist kein Ausgleich über Zertifikate sondern eine zwingende Zumischquote, von Frau Reiche so festgelegt.
https://www.energie-experten.org/energie-sparen/energieberatung/gebaeudemodernisierungsgesetz/biotreppe
Was gibt hier Spielraum für Interpretationen?
Wie wollen die Union und Frau Ministerin Reiche die erforderlichen Mengen an grünen Brennstoffen gewährleisten?
https://www.energie-experten.org/energie-sparen/energieberatung/gebaeudemodernisierungsgesetz/biotreppe
Sehr geehrter Herr B.,
Ihre ursprüngliche Frage kann sich auf verschiedene Gesetze beziehen und war somit nicht eindeutig. Ich habe sie mit Bezug auf das Gesetz beantwortet, an dem ich als Umweltpolitiker (anders als am GModG) direkt beteiligt war.
Im Gebäudemodernisierungsgesetz werden vor allen Dingen die Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet, Heizöl und Gas mit ansteigenden Anteilen grüner Stoffe abzunehmen und zu verwenden. Wenn Inverkehrbringer entsprechende Brennstoffe nicht anbieten, werden sie den Markt nicht mehr bedienen können. Hier mit Sanktionen oder Ordnungsrecht zu agieren, widerspricht unserem Credo der marktwirtschaftlichen Anreize kombiniert mit Freiwilligkeit und Technologieoffenheit – weder werden Heizungsarten verboten, noch werden Händler sanktioniert, aber um die Klimaziele zu erreichen, machen wir gewisse Vorgaben an den Verbrauch.
Der langsame Anstieg der Biotreppe (wie auch der THG-Quote) soll planbar und langfristig dafür sorgen, dass Produktionskapazitäten hochgefahren werden. Es wäre sinnlos, zu ambitionierte Quoten zu setzen, die angebotsseitig nicht erreicht werden können. Ein langsames und vorhersehbares Ansteigen schafft hingegen Anreize zur Ausweitung des Marktes.
