Sind Sie für oder gegen die Koppelung des Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung?
Sehr geehrte Frau L.,
die gesetzlichen Regelungen zur Rente liegen im Verantwortungsbereich des Bundes. Dennoch möchte ich Ihnen kurz meinen persönlichen Standpunkt darlegen.
Grundsätzlich halte ich die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung für sinnvoll – gerade mit Blick auf die Generationengerechtigkeit.
In den kommenden Jahren wechseln in Deutschland nahezu doppelt so viele Menschen in den Ruhestand, wie junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachrücken. Dieses durch den demografischen Wandel entstandene Missverhältnis zwischen Rentenempfängern und jenen, die diese Leistungen finanziell tragen müssen, hält weiter an. Um einem Absinken des Rentenniveaus entgegenzuwirken und gleichzeitig für Stabilität der Beiträge zu sorgen, muss unsere Gesellschaft gegensteuern. Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung kann ein, aber keineswegs der alleinige Schritt dazu sein. Aus gutem Grund hat sich die Rentenkommission deshalb für die Bündelung eines Maßnahmenpakets ausgesprochen und ausdrücklich auch Ausnahmeregelungen für Menschen vorgesehen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Der Bundesgesetzgeber ist nun gefordert, eine sozial ausgewogene Reform umzusetzen, die Lebensrealitäten und Unterschiede in den Erwerbsbiografien angemessen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Piwarz
