Weshalb ist bei einer Ausschreibung das Wertungskriterium der niedrigste Preis?
Als kleines mittelständiges Unternehmen beteiligen wir uns an vielen Ausschreibungen.
Der Aufwand um eine Ausschreibung absenden zu können ist gewaltig.
"Wertungskriterium ist der niedrigste Preis" heißt es eigentlich immer.
Nicht die Qualität und Langlebigkeit der Produkte wird gefragt.
Gute Qualität ist aber langfristig der niedrigste Preis.
Wie kann das zukünftig verändert werden?
Grüße Manfred G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte aus der Praxis. Entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt schreibe. Eine Information über den Eingang Ihrer Nachricht habe ich nicht erhalten.
Öffentliche Auftraggeber sind an das Vergaberecht gebunden. Dieses schreibt vor, dass der Zuschlag auf das „wirtschaftlichste Angebot“ erfolgen muss. In der Praxis wird das häufig mit dem niedrigsten Preis gleichgesetzt. Dieses Kriterium ist objektiv, rechtssicher und leicht vergleichbar und wird oftmals bei standardisierten Leistungen angewandt. Allerdings ist der niedrigste Preis rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Schon heute können Qualität, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit sowie Folgekosten miteinbezogen werden. Diese Spielräume werden aber oftmals aus Sorge vor Nachprüfungen nicht genutzt.
Ziel muss es sein, das Vergaberecht praxisnäher zu gestalten und die Verfahren zu vereinfachen, damit auch kleine und mittlere Unternehmen eine Chance haben und nicht der billigste Preis entscheidet.
Freundliche Grüße
Christiane Staab
