(...) nach der Vorstellung der Linken sollen alle in Deutschland lebenden Menschen auf individueller Basis und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche unabhängig von vorheriger Beitragsleistung einen Rechtsanspruch auf eine Solidarische Mindestrente haben. Sie würde als Zuschlag oder im Einzelfall auch als Vollbetrag von der Rentenversicherung ausgezahlt. (...)
(...) Ich unterstütze jeden einzelnen der von Ihnen aufgeführten Punkte aus dem Wahlprogramm der Linken. Zwei Punkte möchte ich hervorheben: Aufklärung über die Wirkung von Drogen sollte im Schulunterricht zur rechten Zeit und ohne moralischen Zeigefinger erfolgen, um bei jungen Leuten ein Bewusstsein über gesundheitliche Risiken zu schaffen. Wichtig erscheint mir außerdem, dass die Legalisierung von Suchtmitteln und Drogen zugleich mit einer staatlichen Regulierung von Produktion und Vertrieb einhergeht. (...)
(...) Auf diese Solidarische Mindestrente sollen alle in Deutschland lebende Menschen auf individueller Basis und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche unabhängig von vorheriger Beitragsleistung einen Rechtsanspruch haben. (...) Dafür hat DIE LINKE ein Steuerkonzept erarbeitet, mit dem wir zusätzliche Einnahmen in Höhe von jährlich 180 Milliarden Euro erzielen wollen. (...)
(...) ich bin der grundsätzlichen Auffassung, dass die Einflussnahme der großen Wirtschaftsunternehmen auf die Entscheidungen der Politik ein grundlegendes Problem darstellt. Wir haben deshalb im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt, der die Parteienfinanzierung transparenter und die Einflussnahme von Wirtschaftsunternehmen unterbinden soll, siehe: ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709063.pdf ) (...)
(...) grundsätzlich halte ich es für legitim, wenn alle Einkommensarten, nicht nur Löhne und Gehälter, zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden. Dazu gehören insbesondere auch Kapitaleinkünfte und Unternehmensgewinne. (...)
(...) DIE LINKE im Bundestag ist grundsätzlich der Ansicht, dass alle Einkommensarten, nicht nur Löhne und Gehälter zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden sollten. Dazu gehören insbesondere Kapitaleinkünfte und Unternehmensgewinne. (...)