Frage an Christine Lambrecht bezüglich Soziale Sicherung

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Christine Lambrecht
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Frage von Manfred P. •

Frage an Christine Lambrecht von Manfred P. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, Frau Lambrecht.

Sie hatten mir bereits einmal eine Frage beantwortet (Danke!) und ich hoffe, dass Sie es diesmal auch tun.
Es geht um die zumutbare Wohnungsmiete für Grundsicherungsempfänger.
Für Lampertheim verschanzt sich das zuständige Sozialamt Kreis Bergstr hinter der Zahl 281 € Kaltmiete für 2 Personen, weil diese Zahl im Sozialgesetzbuch steht. Dafür bekommt man weder in Lampertheim noch in anderen Orten der vorderen Bergstr. eine zumutbare Wohnung - vielleicht ganz weit hinten im Odenwald, Hammel z.B. Selbst dort ist es nicht sicher.

Könnten Sie - insbesondere angesichts des "S" im Namen Ihrer Partei - vielleicht darauf hinwirken, dass lebensfremde Zahlen aus dem Sozialgesetzbuch endlich an die Wirklichkeit angepasst werden?
Auch wäre eine "kann" -Bestimmung in manchem Gesetztext dieses Genres geeignet, einsichtigen Beamten (ja, das soll es geben) etwas mehr Handlungsspielraum (sprich Menschlichkeit) zu ermöglichen.

Wenn Ihnen jetzt die Dauerausrede aller Politiker einfallen sollte. "Wer soll das bezahlen?" möchte ich darauf hinweisen, dass bestimmt unnötige Beträge aus dem Verteidigungshaushalt hier besser angelegt wäre, als für nutzlose U-Boote oder überzahlige Kampfjets.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich eine 2. Frage anfügen:
Könnten Sie sich für ein "soziales Jahr" (das nur 6 Monate haben müsste) für jeden Heranwachsenden - also auch für Mädchen - einsetzen? Das würde nicht nur die Zivi-Lücke schließen sondern bei dieser Personengruppe einen dringend nötigen Lernprozess auslösen: nämlich was das Wort "Sozial" bedeutet.

Sollten Sie wieder mal Wahlveranstaltungen durchführen, so werden Sie mich vergeblich suchen. Denn ich besuche nicht die Veranstaltungen der Partei die ich unterstütze, sondern deren politische Gegner. Denn es ist wichtig, dass nicht alle Besucher die Ausführungen des jeweiligen Politikers abnicken, sondern unliebsame Fragen stellen.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Pfirrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfirrmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.10.2011.

Da ich die konkreten Umstände Ihres Einzelfalls nicht kenne, kann ich Ihnen keine genauen Auskünfte zu Ihrer Wohnungsmiete geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Zum Grundsicherungsbedarf nach dem SGB XII gehören auch die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Zu den Unterkunftskosten zählen bei Mietern die Miete und die Nebenkosten. Zu den Heizkosten gehören sowohl laufende Zahlungen (z. B. monatliche Abschlagszahlungen bei Fernwärme) als auch Zahlungen, die in größeren Zeitabständen anfallen (z. B. bei Ofenheizung).

Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden nur insoweit berücksichtigt, als sie „angemessen“ sind. Die Angemessenheit ist also eine Obergrenze. Was „angemessen“ ist, kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Entscheidend sind die individuellen Lebensverhältnisse (z. B. Zahl der Familienmitglieder, erhöhter Wohnraumbedarf wegen einer Behinderung) einerseits und örtliche Verhältnisse (z. B. Zahl der Räume, Größe der Wohnung, Höhe der Miete, örtliches Mietniveau, örtlicher Wohnungsmarkt) andererseits.
Zur Beurteilung der angemessenen Größe einer Mietwohnung wird in der Praxis auf bestimmte Faustwerte zurückgegriffen. Danach gelten etwa für eine Person 45 bis 50 m²; für zwei Personen 60 m² oder zwei Zimmer als angemessen u.s.w..

Hinsichtlich Ihres Vorschlags eines „Sozialen Jahres“ hat sich Ihre Intention bereits verwirklicht. Ihre Anregungen sind bereits Gesetz.

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) bietet allen jungen Menschen zwischen 16 und 24 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun.
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB