Frage an Christine Lambrecht von Werner F. bezüglich Familie
Als Beamter zahle ich für meine Kinder Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle an meine geschiedene Ehefrau. Bei der Berechnung des Nettoentgeltes sind "angemessene" Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.
Meine Frage: Zählen die freiwilligen Beiträge für eine Riesterrente auch zu den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen oder sind diese wegen der Beamtenversorgung nicht zu berücksichtigen?
Sehr geehrter Herr Fries,
auch Vorsorgeaufwendungen für die Riesterrente sind nach Abzug der steuerlichen Vergünstigungen im Rahmen des Angemessenen abzugsfähig. Bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind ist dies in einem Mangelfall sicherlich nicht der Fall. Erst oberhalb der Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle wird die eigene zusätzliche Altersvorsorge dem Kindesunterhalt entgegenzuhalten sein.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB