Frage an Christine Lambrecht von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
laut Presseberichten sollen aus den Überschüssen der Bundes-Agentur für Arbeit in Nürnberg für die dort beschäftigten Beamten in 2007/2008 ca. 5 Milliarden Euro als langfristige Absicherung ihrer Pensionen entnommen werden.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichtet. Es ist den Beitragszahlern nicht mehr vermittelbar und unverantwortlich wie von seiten der Politik für eine Berufsgruppe, welche sich an den Sozialkassen in keiner Weise beteiligt, die Mittel
zweckentfremdet werden.
Bei der Erhöhung der Bezugsdauer von ALGI für ältere Arbeitnehmer wurde wochenlang unter den Parteien gestritten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1 bis 3 Milliarden Euro. Die 5 Milliarden Euro Pensionsrückstellungen für die BA-Beamten wurden dagegen von der Politik nur am Rande erwähnt.
Im Prinzip ist diese Vorgehensweise vergleichbar mit dem Griff in die Rentenkasse bei der Wiedervereinigung durch die Kohlregierung.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich zu diesem Thema äußern würden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Spies
Sehr geehrter Herr Spies,
erfreulicherweise verzeichnet die Bundesagentur für Arbeit in letzter Zeit Überschüsse. Dies ermöglicht die Senkung des Beitragssatzes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum anderen wird ein Versorgungsfonds für die Ruhestandsbeamten der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Durch die Übertragung von Mitteln aus der Versorgungsrücklage des Bundes in einen eigenständigen Versorgungsfond der Bundesagentur werden allerdings keine Mittel zweckentfremdet.
Die Einrichtung eines Versorgungsfonds ist richtig, da die Beamtenversorgung - wie alle Alterssicherungssysteme - vor der Herausforderung der dauerhaften Sicherung der Versorgungsleistungen für die Zukunft stehen. Sie entspricht dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Alimentation von Beamten. Dieser verpflichtet den Dienstherrn einen dem Amt entsprechenden Unterhalt des Beamten und seiner Familie sicherzustellen. Daraus folgt ein Verzicht auf eigene (offene) Beiträge der Beamten für ihre Versorgung, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. Dies schließt nicht aus, dass bei der Finanzierung der Alimentation im Ruhestand eine kapitalgedeckte Anlage des Dienstherrn in Form eines Versorgungsfonds begründet wird. Zudem wird gewährleistet, dass die Mittel des Versorgungsfonds ausschließlich zu Versorgungszwecken Verwendung finden und sachfremde Zugriffe hierauf ausgeschlossen sind.
Mit dem Versorgungsfonds soll die personelle Selbstverantwortung der Bundesagentur gestärkt und eine konjunkturelle Unabhängigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit der Mittelaufbringung für zukünftige Personalausgaben erreicht werden. Erfasst werden ca. 8000 vorhandene Versorgungsempfänger und ca. 20.000 aktive Beamte der Bundesagentur. Angesichts der demographischen Entwicklung bildet der Versorgungsfonds eine dauerhafte und systemgerechte Gewährleistung der Beamtenversorgung im Rahmen der personellen Selbstverwaltung der Behörde.
Die Einrichtung eines eigenständigen kapitalgedeckten Sondervermögens bei der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht die Übernahme der auch beim Versorgungsfonds des Bundes verfolgten Anlageziele Sicherheit, Liquidität und Rendite.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB