Frage an Christine Lambrecht von Kaj M. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
das Grundgesetz wird selten angefasst, daher frage ich mich, ob man die Gelegenheit zur Änderung des Art. 3 Abs. 3 nicht für eine grundsätzliche Verbesserung der Menschenrechte nutzen muss. Im GG steht doch, das jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist und dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist. Warum dann nicht auch: "Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden"? Weiß man, warum Leute dikriminiert oder gemobbt werden? Manchmal ist es das Aussehen, das Erscheinungsbild oder das Verhalten, das von Stereotypen abweicht oder Vorurteile hervorruft. Man weiß auch nicht, was für Moden in Zukunft noch aufkommen, aufgrund derer unangepasste Menschen dann verachtet werden. Wenn man es aber so offen doch nicht lassen wollte (was ich unverständlich fände), könnten statt "rassistischer Gründe" dann nicht wenigstens "Aussehen und Herkunft" genannt werden?
Freundliche Grüße
K. M.
Sehr geehrter Herr Mertens-Stickel,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht