Frage an Christine Lambrecht von Dominique S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
am 5.5.08 antworteten Sie auf die Frage von Herrn Dr. Brenschede wie folgt:
"Seit dem Jahr 2004 wird die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Im Jahr 2004 wurden im gesamten Bundesgebiet 87.400 Sorgeerklärungen abgegeben. Unter Berücksichtigung der Geburtsstatistik 2004, nach der 197.129 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren wurden, ergibt sich für die Begründung der gemeinsamen Sorge eine Quote von 44,34 %. Dies bedeutet ..."
Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben."
Der exakt gleiche Wortlaut ist in der
Antwort von 5.5.08 von Frau Zypries an Herrn Grenzheuser zu finden.
Haben Sie keinen Respekt vor diesem für 100.000de Väter und Kinder in diesem Land immens wichtigen Thema, dass Sie Herrn Dr. Brenschede mit abgeschriebenen Textbausteinen abspeisen ?
Glauben Sie durch Ihre dadurch gezeigte "Bürgernähe" die allgemeine Politikverdrossenheit verbessern zu können?
Weshalb wird das Ergebnis der o.a. Befragung weiter geheim gehalten ?
Trauen Sie den Bürgern etwa nicht zu, sich selbst ein Bild von den "vielschichten" Ergebnissen der Befragung machen zu können?
Wollen Sie allen ernstes den Bürger erklären, dass das Justizministerium 5 Jahre gebraucht hat, um nach dem Urteil des BVerG zum §1626a im Jahr 2003, nun zu der Erkenntnis zu kommen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat und jetzt nach 5 (in Worten FÜNF) Jahren gedenkt eine Untersuchung in Auftrag zu geben ?
Und dann gleichzeitig darauf besteht die Ergebnisse der Befragung der Rechtanwälte und Jugendämter unter Verschulß zu halten ???
MfG
D.Strauss