Wie kann es sein, dass Menschen von der EU ohne rechtsstaatliche Grundlage sanktioniert werden?
Sehr geehrte Frau Singer,
Seit letztem Jahr wird u.a. der Journalist Hüyesin Dogru von der EU sanktioniert, seine Bankkonten sind eingefroren. Es gibt keine Anklage, keine Möglichkeit aus dieser Situation zu kommen. Die EU behauptet, ihm stünde frei dagegen zu klagen, er hat aber keinen Zugriff auf Geldmittel, um einen Anwalt zu bezahlen, jeder, der ihn pro bono unterstützt, ist bedroht, selbst mit diesen Sanktionen belegt zu werden. Er hat zwei kleine Kinder und eine Frau, deren Konten nun auch eingefroren wurden, weil sie ihren Mann unterstützt (sie hat das Familienauto KfZ-versichert). Wie sind solche Maßnahmen mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie Ihr Anliegen an mich herantragen. Ich nehme Fragen der Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Meinungsfreiheit sehr ernst. Gerade bei Maßnahmen mit weitreichenden Folgen ist eine sorgfältige rechtliche Einordnung wichtig.
EU-Sanktionen sind keine strafrechtlichen Urteile, sondern außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union beschlossen werden. Das Europäische Parlament ist an diesen Entscheidungen nicht unmittelbar beteiligt.
Betroffene Personen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Listung vor dem Gericht der Europäischen Union überprüfen zu lassen. In der Vergangenheit wurden Entscheidungen der EU auch gerichtlich geprüft und in einzelnen Fällen aufgehoben.
Den von Ihnen geschilderten Einzelfall kann ich ohne nähere Kenntnis der zugrunde liegenden Entscheidungen nicht abschließend bewerten.
Freundliche Grüße
Christine Singer
