Wie konnten Sie das als verantwortungsvolle Politikerin mit Mercosur nur so kommen lassen ??????
Sehr geehrter Herr G.,
ich habe für die Überprüfung des EU-Mercosur-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof gestimmt, weil es sich um eines der größten und weitreichendsten Handelsabkommen der Europäischen Union handelt, das erhebliche Auswirkungen auf Marktstrukturen, Wettbewerbsbedingungen, den europäischen Regulierungsrahmen und die heimische Landwirtschaft haben kann.
Aus meiner Sicht ist es notwendig, vor einem Inkrafttreten zentrale rechtliche Fragen durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Dazu gehört insbesondere, ob die gewählte Konstruktion des Abkommens mit den EU-Verträgen vereinbar ist und ob durch die Aufteilung in einen reinen Handelsteil und ein Partnerschaftsabkommen die Rolle der nationalen Parlamente ausreichend gewahrt bleibt. Bei einem Abkommen dieser Tragweite halte ich rechtliche Klarheit für unerlässlich.
Ein besonders kritischer Punkt ist der im Abkommen vorgesehene Ausgleichsmechanismus im Rahmen der Streitschlichtung. Dieser Mechanismus ist kein üblicher Bestandteil von Handelsabkommen. Er ermöglicht es einer Vertragspartei, den Streitschlichtungsmechanismus auch dann anzurufen, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Maßnahme der anderen Partei die Vorteile aus dem Abkommen „zunichtemacht oder wesentlich beeinträchtigt“. Damit besteht die Gefahr, dass künftige EU-Regulierungen, ganz besonders im Umwelt- und Klimabereich, Gegenstand von Ausgleichsforderungen oder Vergeltungsmaßnahmen durch die Handelspartner werden könnten. Dies könnte bereits neuere EU-Rechtsakte wie bspw. die Entwaldungsverordnung (EUDR), den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) oder künftige Rechtsakte treffen. Auch wenn die EU-Kommission davon ausgeht, dass sie sich rechtlich abgesichert hat, ist die Auslegung dieses Mechanismus umstritten und bislang nicht richterlich geklärt. Ich sehe hierin ein erhebliches Risiko für die regulatorische Autonomie der Europäischen Union. Der Mechanismus kann dazu führen, dass notwendige Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzmaßnahmen unter wirtschaftlichen Druck geraten oder mit Ausgleichsforderungen belegt werden. Genau deshalb halte ich eine gerichtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof für geboten.
Inhaltlich sehe ich darüber hinaus erhebliche Risiken für faire Wettbewerbsbedingungen. Europäische Landwirtinnen und Landwirte produzieren unter sehr hohen und kostspieligen Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Tierschutz, Pflanzenschutz, Antibiotikaeinsatz sowie Arbeitnehmerrechte. In den Mercosur-Staaten gelten in vielen dieser Bereiche deutlich niedrigere oder andere Standards. Dadurch entsteht die Gefahr einer strukturellen Wettbewerbsverzerrung zulasten der europäischen Landwirtschaft.
Ein zentrales Problem ist aus meiner Sicht das Fehlen verbindlicher Spiegelstandards. Importierte Produkte müssen zwar bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, werden aber nicht nach denselben Prozessstandards erzeugt wie sie in der EU den Produzenten abverlangt werden. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit der europäischen Nachhaltigkeits- und Agrarpolitik und setzt heimische Betriebe unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck.
Auch die vorgesehenen Schutzklauseln für sensible Produkte wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker, Honig, Reis oder Ethanol halte ich für nicht ausreichend. Diese greifen erst, wenn Marktverwerfungen bereits eingetreten sind. Schon vergleichsweise geringe zusätzliche Importmengen können jedoch ausreichen, um Märkte aus dem Gleichgewicht zu bringen und so die Erzeugerpreise zu drücken.
Besonders kritisch sehe ich zudem den Einsatz von Medikamenten in den Mercosur-Staaten in der Tierhaltung. Nach vorliegenden Informationen können Antibiotika dort ohne tierärztliche Verschreibung eingesetzt werden. Ein mit der EU vergleichbares Monitoring- und Reduktionssystem besteht nicht. Dies ist sowohl aus Wettbewerbs- als auch aus gesundheitspolitischer Sicht problematisch, auch mit Blick auf Antibiotikaresistenzen.
Darüber hinaus ist der Erhalt einer leistungsfähigen heimischen Landwirtschaft aus meiner Sicht auch eine Frage der Versorgungssicherheit und der strategischen Souveränität Europas. Eine Politik, die die eigene landwirtschaftliche Erzeugung schwächt, erhöht langfristig die Abhängigkeit von Importen und macht die EU anfälliger für Krisen.
Die Abstimmung im Parlament bezüglich der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof hat zudem gezeigt, dass die rechtlichen und inhaltlichen Bedenken fraktionsübergreifend geteilt werden. In allen politischen Gruppen des Europäischen Parlaments gab es eine relevante Unterstützung für die gerichtliche Prüfung. Dies unterstreicht, dass es sich nicht um eine parteipolitische Frage handelt, sondern um eine grundlegende Klärung zentraler Rechts- und Fairnessfragen bei einem Abkommen dieser Tragweite.
Daher habe ich für die Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof gestimmt, um rechtliche Klarheit zu schaffen und um sicherzustellen, dass Handelsabkommen nicht auf dem Rücken der europäischen Landwirtschaft und zulasten des europäischen Handels-, Umwelt- und Verbraucherschutzes ausgetragen werden.
Freundliche Grüße
Christine Singer
