Portrait von Christine Stahl
Antwort von Christine Stahl
Bündnis 90/Die Grünen
• 15.11.2010

(...) Sollte sich eine Terminverschiebung ergeben, erhält er eine Umladung. Bei Unsicherheiten auf Seiten der Beteiligten, ob ein Termin nun stattfindet oder nicht und wenn ja, in welchen Räumen zu welchem Zeitpunkt, spricht nichts dagegen, auf eine telefonische Anfrage eines Verfahrensbeteiligten zu diesem Termin eine Auskunft zu erteilen. (...)

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Antwort von Christine Stahl
Bündnis 90/Die Grünen
• 31.05.2010

(...) Ich selbst kann nur antworten, daß ich es für überflüssig halteüberflüssigong>zusätzliche Behörde einzuführen; welche weiteren Aufgaben sollte denn eine solche Behörde, die immense Kosten und zusätzliche Beamtenstellen produziert, haben? Es würde schon genügen die Prüfung, ob Befangeneheit vorliegt, einer anderen Ebene bei der Justiz zuzuordnen. (...)

Frage von Reinhard Z. • 04.05.2010
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Antwort von Christine Stahl
Bündnis 90/Die Grünen
• 06.05.2010

(...) Man könnte annehmen, dass Staatsanwälte wie Richter gemäß §§ 22 ff StPO wegen Befangenheit ausgeschlossen werden könnten, doch haben Staatsanwälte eine von Richtern unterschiedliche verfahrensrechtliche Stellung inne. Es ist deshalb tatsächlich so, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und bleibt und selbstverständlich können Staatsanwälte dann auch Ermittlungen einstellen. (...)

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