Warum wird Psychotherapie gekürzt???

Christoph Naser
CDU
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Frage von Dr. Sophia B. •

Warum wird Psychotherapie gekürzt???

Sehr geehrter Herr Naser,

warum möchte die Regierung die ambulante Versorgung von psychisch Kranken durch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kaputt sparen?

In meiner psychotherapeutischen Praxis behandle ich jede Woche 35 bis 40 Patient*innen mit psychischen Erkrankungen, die dank der regelmäßigen ambulanten Versorung kaum eine Krankschreibung noch eine teurere stationäre oder teilstationäre Behandlung benötigen. Des weiteren ist ein Großteil meiner Patient*innen unter 30 Jahren. Viele nehmen therapeutische Hilfe während des Studiums in Anspruch und sind somit nach dem Abschluss gleich für den Arbeitsmarkt als qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass durch die Sparmaßnahmen nicht die ambulante, zeitnahe Behandlung, die eine Chronifizierung, Hospitalisierung und Berentung verhindert, zerstört wird, was durch die aktuellen Pläne unweigerlich geschehen würde.

Freundliche Grüße
Dr. S. B.

Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau Dr. B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und insbesondere für Ihre eindrückliche Schilderung aus der täglichen Praxis.

Die psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Eine frühzeitige und fachgerechte Behandlung kann schwerwiegende Krankheitsverläufe verhindern und dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierungen und langfristige Folgekosten zu vermeiden. Deshalb liegt auch mir persönlich sehr daran, dass die psychotherapeutische Versorgung wohnortnah, zeitnah und auf hohem Niveau gesichert bleibt. Dieses Ziel ist ausdrücklich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert.

Gleichzeitig müssen wir die geplanten Änderungen im größeren Zusammenhang betrachten. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nicht das Ziel, psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich zu gefährden oder die ambulante Psychotherapie zurückzudrängen. Hintergrund ist vielmehr die dringend notwendige Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, wie sie auch von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen wurde. Damit sollen unter anderem Nachvergütungen und nicht sachgerechte Verschiebungen innerhalb der Honorarverteilung vermieden werden.

Der Handlungsdruck bei der GKV-Finanzierung ist erheblich. Die Leistungsausgaben sind von 263,41 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 336,41 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen – ein Anstieg von 27,7 Prozent innerhalb von nur vier Jahren. Die Einnahmen erhöhten sich im selben Zeitraum dagegen lediglich von 248,7 auf 296,7 Milliarden Euro, also um 19,3 Prozent. Für 2027 wird inzwischen ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro erwartet. Ohne Gegenmaßnahmen wären weitere Beitragssatzsteigerungen die Folge. Bereits heute ist der durchschnittliche Beitragssatz von 15,9 Prozent im Jahr 2021 auf 17,25 Prozent im Jahr 2025 gestiegen.

Diese Entwicklung können wir nicht dauerhaft fortschreiben. Die Bundesregierung und die Koalition haben deshalb die Verantwortung übernommen, die Ausgabendynamik der GKV stärker an der Einnahmenentwicklung auszurichten und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Davon darf allerdings nicht die notwendige Versorgung schwer erkrankter Menschen beeinträchtigt werden.

Für die psychotherapeutische Versorgung sind deshalb einige Punkte besonders wichtig: Das bisher für die Psychotherapie vorgesehene Honorarvolumen soll auch künftig ausschließlich für psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung stehen und nicht auf andere Facharztgruppen verteilt werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt zudem verpflichtet, eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Auch die jährliche Anpassung des Orientierungswertes und damit der entsprechende Kostenausgleich über die Vergütungssystematik bleiben bestehen.

Besonders wichtig ist mir, dass die berechtigten Sorgen aus der Praxis im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden haben. Der Deutsche Bundestag hat zusätzlich einen Entschließungsantrag beschlossen, der ausdrücklich auf die Sicherstellung der Versorgungskontinuität abzielt. Vorgesehen sind insbesondere Ausnahmen von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für die Behandlung schwer psychisch erkrankter Versicherter nach der KSVPsych-Richtlinie des G-BA sowie für als dringlich eingestufte Behandlungsfälle. Für diese Leistungen soll eine extrabudgetäre Vergütung ermöglicht werden. Zudem wurde der G-BA aufgefordert, Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit bereits im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu entwickeln. Diese Regelungen sind aus meiner Sicht ein wichtiges Signal: Die notwendige Konsolidierung der GKV-Finanzen darf nicht dazu führen, dass Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen ihre notwendige Behandlung verlieren oder dringliche Fälle monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen.

Ich möchte abschließend auch ausdrücklich betonen, dass die zahlreichen Rückmeldungen aus Ihrem Berufsstand nicht ungehört geblieben sind. Auch ich habe in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche geführt und Rückmeldungen von Therapeutinnen und Therapeuten erhalten. Diese Perspektiven waren und sind für die parlamentarische Arbeit wichtig. Dass der Deutsche Bundestag die genannten Schutzmechanismen zusätzlich beschlossen hat, ist auch Ausdruck dieses intensiven Austauschs.

Ich werde die weitere Entwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam verfolgen. Eine solide Finanzierung der GKV und eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung sind keine Gegensätze. Unser Ziel muss sein, beides dauerhaft miteinander zu verbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Christoph Naser

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