Frage an Christoph Ploß bezüglich Finanzen

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Christoph Ploß
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Frage von Sabine R. •

Frage an Christoph Ploß von Sabine R. bezüglich Finanzen

Guten Abend,
Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG:
Ich bin da gerade etwas sprachlos:
1.) Wie soll ich in Zukunft mein Depot zur Altersvorsorge absichern?

2.) Warum gilt dieses neue Gesetzt ausschließlich für Kleinanleger?

3.) Warum sind Banken Hedgefonds etc. von dem Gesetz ausgenommen?

4.) Ist dieses Gesetz - Ihrer persönlichen Meinung nach - mit dem Grundgesetz vereinbar?
Durch das neue Gesetzt sieht es jetzt folgendermaßen aus:
Ein erfolgreicher Kleinspekulant handelt regelmäßig Hebelzertifikate, CFDs oder Optionen, Bonus- und konservative Discount- Zertifikate etc. Dass dabei auch eine gewisse Zahl an Verlust-Trades anfällt, liegt in der Natur der Sache. Hat er bislang auf das Gesamtjahr gerechnet 100.000 Euro Gewinn und 80.000 Euro Verlust gemacht, so hatte er 20.000 Euro zu versteuern, was einer Steuerlast von € 5.000.-- entsprach..
Nach der neuen Regelung werden allerdings 90.000 Euro umgehend vom Broker versteuert.
Die Steuerlast würde also € 22.500 EUR betragen, obwohl eigentlich nur 20.000 Gewinn gemacht wurden.
Der Anleger hätte somit sogar eine Art Nachschusspflicht gegenüber dem Staat von € 2.500.
Ich will nicht sagen, dass die Planer dieses Gesetztes keinen Verstand haben, nur sehe ich leider den Verstand nicht.
Lediglich 10.000 Euro seiner Verluste sind p.a. absetzbar. Die Steuer auf die Gewinne erfolgreichen Trades werden stets automatisch + sofort abgezogen – die Erstattung auf Verluste muss sich der Anleger gedeckelt auf € 10.000 p.a. jahrelang vom Fiskus zurückholen.
Ob klasssische Anlagezertifikate wie strukturierte Anleihen, Bonus- oder defensive Discountzertifikate unter die Definition eines „Termingeschäfts“ im Sinne der neuen Regelung fallen, geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor.
5.) Bitte teilen Sie mir auch genau mit, welche Papiere genau unter die Definition „Termingeschäfte“ im Sinne der neuen Regelung fallen und welche nicht, damit ich 2020 Planungssicherheit habe ?
MfG
S. R.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Ich kann Ihnen als Parlamentarier nicht alle Einzelheiten zur "Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG" beantworten, da der bisherige Vorschlag vom Bundesfinanzministerium stammt.

Ich habe aber als Ihr Bundestagsabgeordneter eine Initiative eingeleitet, mit der wir das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz stoppen wollen, mit der geplanten Finanztransaktionssteuer Kleinanleger zu belasten und Hedgefonds zu verschonen. Ein solcher Ansatz ist aus meiner Sicht sozial ungerecht und schadet so der langsam wachsenden Aktienkultur in Deutschland, die wir mit Blick auf die Altersvorsorge der Deutschen stärken, nicht schwächen sollten.

Zusammen mit meinen Fraktionskollegen Prof. Dr. Heribert Hirte und Bettina M. Wiesmann habe ich daher einen 8-Punkte-Plan entwickelt, der folgende Forderungen beinhaltet:

1. Die Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer soll unter Verschonung von Altersvorsorgeprodukten und Kleinanlegern im europäischen Kontext erfolgen.
2. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Kleinanleger und sämtliche Aktientransaktionen, die zum Zwecke der Altersvorsorge getätigt werden, europaweit von jeglicher Besteuerung verschont werden.
3. Für Kleinanleger ist generell ein Freibetrag für den Handel mit Aktien vorzusehen, z.B. pauschaliert durch eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags für die von der Steuer betroffenen Anlageprodukte.
4. Level playing field: Der Handel mit Anleihen, insbesondere auch mit Staatsanleihen, darf bei der Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer nicht steuerlich privilegiert werden, um eine einseitige Belastung von Unternehmen (insbesondere der Eigenkapitalseite) zu verhindern.
5. Um die Stabilität der Finanz- und Aktienmärkte zu verbessern, soll geprüft werden, ob der Hochfrequenzhandel durch Einführung von Mindesthaltefristen begrenzt werden kann.
6. Eine Doppelbesteuerung beim Handel mit Aktien muss ausgeschlossen werden (z.B. beim Kauf von ETFs durch Kleinanleger).
7. Eine Beschränkung der Finanztransaktionssteuer auf Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro Börsenwert haben, trifft besonders die Kleinanleger. Denn gerade umsatzstarke, große Unternehmen bieten Stabilität am Finanzmarkt
8. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist vor diesem Hintergrund mit einem Programm zu verknüpfen, das das Aktiensparen für Kleinanleger attraktiv macht, da andere Geldanlage-Produkte gerade in Zeiten niedriger Zinsen zunehmend als private Elemente der Altersvorsorge unattraktiv sind.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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