Frage an Christoph Ploß bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

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Christoph Ploß
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Frage von Jorias W. •

Frage an Christoph Ploß von Jorias W. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Dr. Ploß,

existiert für den 5G-Ausbau in Deutschland eine Diensteanbieterverpflichtung und wenn nicht, warum nicht? Ohne diese hat man ja kaum Wettbewerb und 5G würde zu teuer.
Existiert eine Pflicht, dass 100% der Fläche in Deutschland mit 5G ausgebaut wird? Man könnte ja sonst nationales Roaming für kritische Gebiete einführen und dies subventionieren. Wäre doch schön, wenn es überall 5G gäbe und welche Möglichkeiten dies brächte; darüber hinaus eine hohe Zufriedenheit.

Mit freundliche Grüßen
J. Weirauch

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Deutschland benötigt eine zukunftsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung, damit alle Regionen, Haushalte und Unternehmen gleichermaßen von den Vorzügen der Digitalisierung profitieren kön­nen. Gerade vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss der Ausbau in ländlichen Raum vorangetrieben werden. Die flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Infrastrukturen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat sich in ihrer Entscheidung zum Vergabeverfahren für den 5G Frequenzerwerb am 26.11.2018 gegen eine Diensteanbieterregelung ausgesprochen.
Die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung setzt das Vorliegen beträchtlicher Marktmacht auf Seiten der Netzbetreiber voraus. Dies wurde bislang weder vom Bundeskartellamt noch von der Bundesnetzagentur bestätigt. Allerdings muss die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt dafür Sorge tragen, dass Kooperationen zwischen Investoren den Wettbewerb nicht einschränken oder verzerren.

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung (z. B. verbindliche Ausbauvereinbarungen mit den Mobilfunknetzbetreibern und strenge Versorgungsauflagen bei Frequenzvergaben) tragen entscheidend dazu bei, die Mobilfunkabdeckung in Deutschland zu verbessern. Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Bieter gehört u.a., dass sie bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen.

Mit einem Breitbandförderprogramm über 11 Milliarden Euro sollen insbesondere die sogenannten weißen und grauen Flecken beseitigt werden. Das heißt: Wir werden zunächst in Gebieten massiv investieren, in denen es weniger als 100 Mbit/s gibt.

Die im Dezember letzten Jahres verabschiedete TKG-Novelle hat diesbezüglich einen Ordnungsrahmen geschaffen, der wichtige Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau setzt. Die Novelle beinhaltet u.a. die Einführung einer Anordnungsbefugnis für die Bundesnetzagentur, die zur Verbesserung der Versorgung lokales Roaming oder Infrastruktursharing anordnen kann, sofern dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen und der Endnutzer einen nur äußerst lückenhaften Zugang zu öffentlichen Mobilfunknetzen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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