Zu welchem Zeitpunkt genau sind Sie in die Gremien der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland gewählt worden und wann haben Sie dies nach § 45 Abs. 2 Ziff. 4 AbgG genau gemeldet?
Die Stiftung weist Sie bereits seit „Stand Dezember 2025“ auf Ihrer Website als Beiratsmitglied aus, die Website der Bundestagsverwaltung erst seit dem 27.3.2026.
