Warum möchte die CDU/CSU kein AfD-Verbotsverfahren beantragen, sodass das Verfassungsgericht die Frage endlich beantworten kann?
Sehr geehrter Herr Ploß,
die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CDU-Abgeordneter im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.
Sie sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.
Weshalb greifen Sie dem juristischen Verfahren vorweg?
Weshalb verweisen Sie als verantwortlicher Politiker auf eine nicht-verifizierte Rechtsnorm?
Halten Sie es nicht für gesellschaftlich ungesund, diese Spannung so in dieser Form aufrechtzuerhalten?
Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?
Ein Parteiverbot gehört zu den schärfsten Mitteln unseres Rechtsstaates und ist deshalb an sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden. Ein Verfahren, das am Ende in Karlsruhe scheitert, könnte der AfD sogar politisch nutzen und ihr die Möglichkeit geben, sich als Opfer des politischen Systems darzustellen. Unabhängig davon muss die Auseinandersetzung mit der AfD vor allem politisch geführt werden. Wir müssen ihre Positionen klar benennen und zugleich die Probleme angehen, die Menschen beschäftigen und teilweise auch den Nährboden für politischen Frust bilden. Deswegen arbeitet die Bundesregierung auch entschlossen an der Migrationswende.
