Portrait von Christoph Ploß
Antwort von Christoph Ploß
CDU
• 19.01.2023

Dem ZOB steht das Hausrecht bereits zu. Problematisch gestaltet sich eher dessen praktische Durchsetzung, weil das Gelände des ZOB ohne Weiteres öffentlich zugänglich ist. Das macht es schwer, die Einhaltung eines einmal ausgesprochenen Hausverbots zu überprüfen. Außerdem ist es trotz eines Hausverbots weiterhin möglich, sich unmittelbar außerhalb des ZOB-Geländes aufzuhalten.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christoph Ploß
Christoph Ploß
CDU
E-Mail-Adresse