Sehr geehrter Herr Ploß, warum betrachtet CDU/CSU die doppelte Staatsbürgerschaft als Integrationshindernis?

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Christoph Ploß
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Frage von Artsrun N. •

Sehr geehrter Herr Ploß, warum betrachtet CDU/CSU die doppelte Staatsbürgerschaft als Integrationshindernis?

Sehr geehrter Herr Ploß,

warum betrachtet CDU/CSU die doppelte Staatsbürgerschaft als Integrationshindernis? Wenn es ein Hindernis ist, warum wird dann EU-Bürgern und Amerikanern eine Ausnahme gewährt? Wenn ich mich nicht irre, behält die große Mehrheit (60-70%) der eingebürgerten Ausländer bereits jetzt ihre erste Staatsbürgerschaft. Ist das nicht eine Ungerechtigkeit / Doppelmoral, die geändert werden soll?

Vielen Dank im Voraus.

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CDU

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich denke wir sind uns in dem Ziel einig, die Integration von Zugewanderten in Deutschland bestmöglich zu fördern. Es liegt auf der Hand, dass die voranschreitende Globalisierung und der internationale Austausch dazu führen, dass immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland leben. Hierin liegt für unser Land eine große Chance! Nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels und der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft, sind wir auf qualifizierte Zuwanderung geradezu angewiesen.

Es ist gut und richtig, dass Einwanderer, die längere Zeit in Deutschland leben, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen wollen. Wichtig ist aber: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses – und nicht am Anfang. Der deutsche Pass soll Ansporn für Integrationsleistung sein und kein Dokument zur freihändigen Vergabe werden. Die Staatsangehörigkeit geht mit bedeutenden staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten einher. Sie verkörpert eine enge Identifikation mit unserem Staat und unserer Gesellschaft. Deshalb halte ich es für wichtig, dass die doppelte Staatsbürgerschaft der Ausnahmefall bleibt. Nur so können wir sicherstellen, dass die enge Verbindung zwischen Staat und Staatsbürger nicht ausgehöhlt wird. Diese Verbindung ist Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und letztlich auch für das Funktionieren unserer Demokratie. Ausnahmen sind natürlich dennoch möglich, insbesondere mit Blick auf solche Staaten, die uns besonders nahestehen. Dazu zählen in erster Linie unsere Partner in der EU und in Nordamerika, zu denen wir ein historisch gewachsenes Vertrauensverhältnis pflegen, das sich nicht ohne weiteres auf unsere Beziehungen zu anderen Ländern übertragen lässt. Deshalb halte ich die bestehende Differenzierung bei der doppelten Staatsbürgerschaft für sinnvoll. Insofern sehe ich beim Staatsangehörigkeitsrecht keinen Reformbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß

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