Frage an Christoph Waitz bezüglich Wirtschaft

Portrait von Christoph Waitz
Christoph Waitz
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christoph Waitz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralf B. •

Frage an Christoph Waitz von Ralf B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Waitz,
ich habe zwei Fragen zum Komplex Wirtschaftspolitik / Medien.

1) Wie stellen Sie bzw. wie stellt die FDP sich zum Thema Kartellrecht und Monopolkontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Medien auf? Hintergund sind hier die hohe Konzentration von Marktmacht bei den Mediaagenturen (GroupM ca 40%) sowie die bereits kartellrechtlich bewerteten Übernahmeversuche der ProSIebenSat.1 Media AG durch die Axel-Springer AG. Hier denke ich gibt es ein Dilemma, weil einerseits eine hohe Marktkonzentration nicht Mittelstands-gerecht ist und insofern dem Programm der FDP zuwiderläuft, es andererseits im Interesse der FDP liegen sollte, starkte deutsche Medienhäuser mit eher strategischen denn finanziell orientierten Investoren zu haben. Wie ist Ihre Meinung dazu?

2) Eine absehbare Folge des Wandels in der deutschen TV-Landschaft ist ein Produzentensterben insbesonere im Bereich TV-Movies, die heute bereits kaum ohne Filmförderung auskommen und auch künftig - wenn überhaupt - nur noch von den öffentlich-rechtlichen Anstalten finanziert werden können. Die FDP ist m.W. weder für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, noch für eine Subventionspolitik. Wie ist Ihre Position dazu?

Beste Grüße,
Ralf Becker

Portrait von Christoph Waitz
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Becker,

Zunächst zu Ihrer ersten Frage. Wir brauchen eine zeitgemäße Anpassung der Medienfusionskontrolle. Insbesondere die Kriterien der marktbeherrschenden Stellung und der vorherrschenden Meinungsmacht müssen transparent und nachvollziehbar dargelegt werden. Die Märkte befinden sich im ständigen Wandel. Daher ist eine flexible Betrachtung der jeweiligen Marktsituation dringend notwendig. Nicht alle Fusionen, die vor fünfzehn Jahren nicht gestattet worden wären, sollten heute untersagt werden. Die spezifische Pressefusionskontrolle sollte demnach erhalten bleiben, dabei allerdings den technologischen Fortschritt sowie Entwicklungen im konvergenten Medienzeitalter berücksichtigen. Grundsatz des Pressefusionsrechts sollte sein, dass nicht allein eine große Anzahl von Titeln Pressevielfalt sichert. Ziel muss auch weiterhin eine möglichst große Zahl von Anbietern - also Verlagen - sein, um zu große Meinungsmacht in einer Hand zu verhindern. Allerdings wird die FDP prüfen, wie in diesem Rahmen erleichterte Kooperationen zwischen Zeitungsverlagen, z.B. bei Druck, Vertrieb, Anzeigenakquisition, etc. ermöglicht werden können. Möglicherweise sinnvoll könnte darüber hinaus auch eine Erleichterung der Sanierungsfusion in Ausnahmefällen sein. Wir Liberale meinen darüber hinaus, dass sich die derzeit gültigen kartellrechtlichen und medienkonzentrationsrechtlichen Regelungen in weiten Teilen bewährt haben, um den bestehenden Medienpluralismus zu bewahren.

Ausländische Medieninvestitionen sind uns genauso willkommen wie inländische Investitionen. Für alle gelten dieselben Marktregeln. Eine pauschale Diskriminierung ausländischer Investoren wäre nicht nur volkswirtschaftlich nachteilig für Deutschland. Es würde sich dabei auch um einen Verstoß gegen europäisches Recht und gegen internationale Verträge handeln. Wichtiger ist, dass Beteiligungen und Gesellschafterstrukturen transparent sind, um zu verhindern, dass Meinungsmacht über Umwege erlangt werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die FDP bekennt sich ganz klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Duale Rundfunksystem hat sich bewährt und wird auch in der Zukunft eine zentrale Aufgabe in der Medienversorgung der Menschen spielen. Kein Land der Erde verfügt über ein ähnlich vielfältiges Rundfunksystem wie wir. Das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen, jeweils mit eigenen Schwerpunkten, garantiert eine lebendige und plurale Medienlandschaft. Die FDP befürwortet die Beibehaltung des dualen Rundfunksystems. Allerdings sollte der öffentlich-rechtliche Programmauftrag präzisiert werden. Es muss klar sein, was der gebührenfinanzierte Rundfunk leisten soll - und was nicht. Eines ist aber ganz klar: Die FDP stellt die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Förderer von Filmprojekten nicht in Frage, sondern unterstützt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei dieser wichtigen Förderung.

Die FDP unterstützt auch die übrigen vielfältigen Filmfördermöglichkeiten, die Bund und Länder den Filmemachern bieten. Das fängt mit dem erfolgreichen Filmförderfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien an, geht über die Filmfördertöpfe der Länder und endet nicht zuletzt beim Filmfördergesetz. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wird das Filmfördergesetz novelliert werden müssen. Die FDP wird sich in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Novellierung zügig voran schreitet und es nicht zu einer Schwächung der Filmförderung kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Christoph Waitz