Antwort 05.10.2025 von Claudia Köhler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.