(...) bewusst versuche ich, weibliche Formen in der Sprache mit einzubeziehen, nicht nur in meiner Kritik an der Anti-Islam-Konferenz, sondern in all meinen öffentlichen Reden, Artikeln und Pressemitteilungen. Es ist Teil des Bemühens, zu einer geschlechtergerechten Sprache zu kommen – ein Anliegen, das ich mit vielen Frauen und Männern teile. (...)
Sehr geehrte Frau Schnapka,
(...) Genauso selbstverständlich ist das Recht der anderen, sich Veranstaltungen und Bestrebungen entgegenzustellen, die Diskriminierungen an bestimmten Bevölkerungsgruppen das Wort reden, oder die Einschränkung von anderen demokratischen Rechten fordern. Die Kölner haben eindrucksvoll ihren Protest gegen die Konferenz zum Ausdruck gebracht – und zwar nicht nur in der von Broder beschriebenen Art. Offensichtlich waren einige Teilnehmer angesichts der sich abzeichnenden Proteste überhaupt nicht erschienen. (...)
(...) Im eigentlichen Bereich der Einwanderungspolitik fällt die Bundesregierung durch eine besondere Untätigkeit und Einfallsarmut auf. Unter dem Druck der Kritik aus Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit wird zwar am geltenden Recht fleißig gebastelt, das geschieht aber ohne ein überzeugendes Konzept für eine moderne Einwanderungspolitik. (...)
(...) Dass sich trotz guter Gründe bisher nichts in Richtung Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung tut, hat mit Widerständen aus der Beamtenschaft und der Privaten Krankenversicherung zu tun. Für die Private Krankenversicherung sind die Beamtinnen und Beamten, die eine Restkostenversicherung abschließen, die mit Abstand größte Kundengruppe. Und die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben insbesondere innerhalb der CDU/CSU starke Unterstützer. (...)
(...) Mit unserem Antrag legen wir vor, was sich als zwingende Konsequenz ergibt: Eine moderate Öffnung der jetzigen Regelung für die Väter. Können die Eltern in Sachen gemeinsames Sorgerecht keinen Konsens erzielen, sollte künftig dem Vater der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht über eine gerichtliche Einzelfallentscheidung zugänglich gemacht werden. Durch diese Öffnung der bisherigen Regelung können Väter in allen begründeten Fällen ihre Rechte auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen. (...)