(...) In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt grundsätzlich das so genannte Sachleistungsprinzip, das heißt, die Versicherten erhalten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen. (...) Dieser Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen können, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird. (...) So wird die Transparenz erhöht, da jeder Versicherte vergleichen kann, was eine Behandlung bei einem Arzt kostet. Im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. (...) Bisher konnten das nur freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Versicherte. (...) Weitere Wahlmöglichkeit: Beitragsrückerstattung Mit Einführung des GKV-WSG wird können Krankenkassen ihren Versicherten Beitragsrückerstattung anbieten. (...)