Frage an Clemens Lammerskitten bezüglich Recht

Portrait von Clemens Lammerskitten
Clemens Lammerskitten
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Lammerskitten zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jutta T. •

Frage an Clemens Lammerskitten von Jutta T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lammerskitten,

ich habe eine allgemeine Frage zum Beamtenrecht. Es soll Bestrebungen geben, dass neuerdings Landesbeamte schon mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können. Welche Bedingungen müssen hierzu erfüllt werden? Welche Informationen können Sie mir dazu geben?
Für eine baldige Antwort herzlichen Dank.

Herzliche Grüße, Jutta Turobin

Portrait von Clemens Lammerskitten
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Turobin,

wegen Ihrer Frage zum Beamtenrecht haben wir uns mit dem zuständigen Referenten in Verbindung gesetzt, um Ihnen keine falschen Angaben zu machen. Sobald uns von dort Informationen zugehen, werden wir Sie informieren. Haben Sie daher bitte noch etwas Geduld. Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß

Barbara Wesner

Sekretariat Landtagsbüro Clemens Lammerskitten MdL

Portrait von Clemens Lammerskitten
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Turobin,

Ihre Fragen will ich wie folgt beantworten:

Bislang handelt es sich lediglich um einen Gesetzesentwurf, der noch Veränderungen unterworfen ist. Aller Voraussicht nach, wird das Gesetz im Mai (vielleicht auch Juni) vom Parlament beschlossen.

Die bisherige Gesetzesfassung im Entwurf sieht vor, dass Beamte mit 60 Jahren bereits in den Ruhestand gehen können, aber schmerzhafte Abschläge beim Ruhegeld hinzunehmen haben. Diese summieren sich auf 3,6 Prozent pro Jahr, in dem der Beamte vorzeitig in den Ruhestand geht. Zugleich wird bis 2029 das Eintrittsalter in den Ruhestand sukzessive auf 67 Lebensjahre angehoben. Wie lange ein Beamter also arbeiten muss, hängt entscheidend von seinem Geburtsjahr ab.

Diskutiert wird, ob die Abschläge bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand mit 60 Jahren 10,8 Prozent nicht überschreiten sollen. Zusätzlich wird diskutiert, ob ein Beamter, der mit 63 Lebensjahren 40 oder 45 Dienstjahre hat, auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand keine Abschläge hinzunehmen braucht.

Mit freundlichem Gruß

Clemens Lammerskitten MdL