Antwort 12.05.2026 von Cornell-Anette Babendererde CDU
Gleichzeitig gilt: Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht können innerhalb der Bundesregierung nur gemeinsam abgestimmt werden. Deshalb führen wir hierzu konstruktive Gespräche mit unserem Koalitionspartner. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Integration zu fördern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und zugleich praktikable Lösungen zu finden.